Ärzteschaft

Hartmannbund: Bei der Definition der Wirtschaftlichkeit auch Nachhaltig­keitsaspekte berücksichtigen

  • Dienstag, 19. Dezember 2023
/Parradee, stock.adobe.com
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Berlin – Der Arbeitskreis „Junge Ärztinnen und Ärzte“ des Hartmannbundes (HB) fordert, bei der Interpretation des Begriffes der „Wirtschaftlichkeit“ im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) sollten Nachhaltigkeitsaspekte mehr Berücksichtigung finden.

Der Arbeitskreis plädiert dafür, den ökologischen Fußabdruck eines Medikaments unter Paragraf zwölf des SGB V zu implementieren beziehungsweise den Aspekt der Wirtschaftlichkeit auch auf die Folgekosten hin zu interpretieren. Bei gleicher Wirkung sollte künftig die klimafreundlichere Wahl getroffen werden. „Wenn wir nicht einmal solche eigentlich offensichtlichen, schnell umsetzbaren und kostenneutralen Änderungen umsetzen können, haben wir keine Chance, unser Klima zu retten“, hieß es aus dem Arbeitskreis.

So hätten etwa Dosieraerosole für Asthmatiker einen etwa 30 Mal höheren Treibhausgaseffekt als Pulverinhalatoren. Trotzdem würden sie weitaus öfter verschrieben. Das Gleiche gelte für Anästhesiegase gegenüber intravenösen Anästhesien. Der Arbeitskreis fordert, diesen Aspekt deutlich besser zu kommunizieren – gegenüber den Patienten und den verschreibenden Ärztinnen und Ärzten.

Der Arbeitskreis weist darauf hin, dass Gesundheit nicht mit einer Tablette oder einer OP beginne, „sondern lange davor mit aufgeklärten Menschen und einer gesunden Erde mit gesunden Lebensbedingungen“, so die jungen Ärztinnen und Ärzte im HB.

hil

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