Ärzteschaft

Kassenärztliche Bundesvereinigung und Ex-KBV-Chef schließen Vergleich

  • Freitag, 8. Dezember 2017

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ihr ehemaliger Vorstands­vorsitzender Andreas Köhler haben ihre zivilrechtlichen Rechtstreitigkeiten beigelegt und sich auf einen Vergleich verständigt. Den hat gestern die Vertreterversammlung der KBV in nicht öffentlicher Sitzung abgesegnet, wie die Vorsitzende der Vertreter­versammlung, Petra Reis-Berkowitz, heute bestätigte.

Dies sei auf Anraten der betreuenden Rechtsanwaltskanzlei Luther und dem zuständigen Juristen André Große-Vorholt zustande gekommen, sagte sie. „Wir haben eine Handlungsanweisung bekommen, die für alle Beteiligten zu einem guten Ende führen kann“, betonte Reis-Berkowitsch. Es sei allerdings noch ein laufendes Verfahren, sodass sie als Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung die kursierenden Zahlen nicht kommentieren wollte. „Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir die korrekten Zahlen umfassend vorstellen.“

Köhler zahlt 1,34 Millionen Euro zurück

Wie die FAZ heute berichtete, gibt es seit vorgestern eine schriftliche Einigung. Dem­nach hat sich Köhler bereiterklärt, über zwölf Jahre 1,34 Millionen Euro an die KBV zurückzubezahlen. Im Gegenug erhält er die Ruhegeldsbezüge, die er für gerecht­fertigt hält, die KBV aber gerichtlich anzweifelte. Dabei soll es sich laut FAZ um rund 20.000 Euro pro Monat handeln.

Das Landgericht Berlin hatte vor etwa einem Jahr bezweifelt, dass Köhler Anspruch auf Ruhegeldsbezüge vor dem 63. Lebensjahr hat. Die KBV hatte diese laut Zeitung aber zunächst freiwillig gezahlt. In dem Streit ging es neben falsch berechneten Ruhegelds­bezügen auch um fehlerhafte Entgelterhöhungen, eine unrechtmäßige Dienstwagen­nutzung und einen ungerechtfertigten Mietzuschuss.

Bereits im Januar 2016 war Köhler vom Landgericht Berlin verurteilt worden, einen monatlichen Mietkostenzuschuss von rund 1.450 Euro zurückzuzahlen (Az.: 67 O 60/15). Dem Gericht zufolge handelte Köhler „grob fahrlässig“. Die Höhe der Rück­zahlung belief sich auf rund 95.000 Euro. Köhlers Jahreseinkommen lag damals bei rund 260.000 Euro.

Der Streit um Köhlers Handeln beim Skandal um die KBV-Immobilien ist laut FAZ ebenfalls beigelegt. Da die Immobilien auf dem Grundstücksmarkt mit Gewinn verkauft worden seien und die Baugesellschaft abgewickelt werden konnte, sei der KBV kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, schreibt die FAZ. Statt der befürchteten Defizite in Höhe von 57 Millionen Euro habe die KBV einen kleinen zweistelligen Millionen­gewinn verzeichnet.

may/EB

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