KV Bayerns plädiert für engere Zusammenarbeit zwischen Klinik und Praxis
München – Die Ärzte in den Kliniken und Praxen müssen künftig enger zusammenarbeiten, um eine zunehmend älter werdende Gesellschaft hochwertig zu versorgen. Darauf hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayerns hingewiesen und gefordert, sektorenübergreifende Versorgungslösungen wie das Belegarztwesen zu stärken. Der KV-Vorstand begrüßte entsprechende Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Nötig sei dabei aber, das Prinzip „ambulant vor stationär“ zu wahren.
„Die Zusammenarbeit und Vernetzung im Gesundheitswesen müssen ausgebaut und verstärkt werden. Für eine sektorenübergreifende Versorgung wollen wir weitere nachhaltige Schritte einleiten, damit sich die Behandlungsverläufe ausschließlich am medizinisch-pflegerischen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten“, heißt es im Koalitionsvertrag. Dazu will die Große Koalition eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten.
Diese soll Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Codierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen. Spielräume für regionale Ausgestaltungen sollen dabei möglich sein, heißt es.
Für diese regionale Ausgestaltung hat die KV Bayerns bereits im vergangenen Jahr eine beratende Vorstandskommission „Belegarztwesen und sektorenübergreifende Versorgung“ ins Leben gerufen, wie sie heute betonte. Sie beschäftigt sich laut KV auch mit weiteren innovativen medizinischen Möglichkeiten an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.
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