Ärzteschaft

KV Niedersachsen an Kooperation zum Kinderschutz beteiligt

  • Freitag, 17. Oktober 2025
/milatas, stock.adobe.com
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Hannover – Die Jugendämter in Niedersachsen haben ihre Kooperation mit Ärzten und Psychotherapeuten durch eine neue Vereinbarung gestärkt. Jüngst unterzeichneten die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und der Niedersächsische Städtetag (NST) eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

„Wir regeln das Miteinander von Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit den Jugendämtern für den Fall, dass es beispielsweise bei den U-​Untersuchungen durch Kinderärzte Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt“, erklärte in diesem Zusammenhang der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. Dabei stünden klare Abläufe, feste Ansprechpartner sowie Beratungsangebote und Hilfestellungen im Fokus.

Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des NLT, bezeichnete die Vereinbarung als „Kooperation für die Schwächsten in unserer Gesellschaft“. Sie basiere auf den bereits gesammelten Erfahrungen lokaler Netzwerke und schaffe landesweit nachhaltige Standards.

Die Vereinbarung biete einen „fachlichen und rechtlichen Rahmen“ für die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure, ergänzte Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des NST. Dadurch würden Abläufe gesichert und der Kinder- und Jugendschutz gestärkt.

Grundsätzlich umfasst die Kooperationsvereinbarung ein Ablaufschema zum Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten bei Kindeswohlgefährdung, einen Meldebogen für die heilberufliche Seite sowie die Eingangsbestätigung der zuständigen Behörden.

Hintergrund der Vereinbarung ist eine gesetzliche Vorschrift im Sozialgesetzbuch (Paragraf 73c SGB V), die besagt, dass die Zusammenarbeit zwischen Heilberufen und Behörden auf Landesebene geregelt sein muss.

hta/EB

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