KV Niedersachsen kritisiert Wettbewerbsnachteile von Praxen
Hannover – Gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für Praxen und Kliniken hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen angemahnt. „Krankenhäuser haben keine Regelleistungsvolumen, keine echte Bedarfsplanung und keine Arzneimittelregresse“, sagte der KV-Vorsitzende Mark Barjenbruch heute.
Er forderte, die Wettbewerbsvorteile der Krankenhäuser abzubauen und an den Schnittstellen der Behandlung für Vergütung, Bedarfsplanung und Mengenbegrenzungen gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Außerdem müsse die Verlagerung von immer mehr Leistungen aus den Krankenhäusern in die Arztpraxen mit einer Verlagerung der entsprechenden Gelder einhergehen.
Mehr Innovationen in die Praxen lassen
Auch der Umgang mit Innovationen benachteilige die niedergelassenen Ärzte, so der KV-Chef. Während im stationären Bereich alles erlaubt sei, was der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ausdrücklich untersagt habe, dürfe im ambulanten Sektor nur das erbracht werden, was ausdrücklich genehmigt sei.
Barjenbruch forderte, klare Schnittstellen und leitliniengerechte Behandlungspfade zu schaffen. „Versorgung muss dort stattfinden, wo es medizinisch und ökonomisch am sinnvollsten ist“, sagte er.
Er hob hervor, dass bereits Initiativen existierten, um die strikte Sektorierung zu überwinden. Dazu gehörten die Kooperationen zwischen dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und den Notfallaufnahmen der Krankenhäuser, die Möglichkeiten zum Abschluss von Integrationsverträgen sowie das neue Entlassmanagement.
„Wir befinden uns auf dem richtigen Weg, die Zusammenarbeit zu verbessern“, erklärte Barjenbruch. Wichtig sei nun, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, ansonsten bestehe die Gefahr, dass Kooperationen einen Verdrängungswettbewerb zulasten der niedergelassenen Ärzte auslösten.
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