Ärzteschaft

Marburger Bund fordert Ausgliederung von Personalkosten für Ärzte aus DRG-System

  • Samstag, 10. November 2018
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Berlin – Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke, hat die Herausnahme der Personalkosten aus dem DRG-System auch für Ärzte und andere Berufsgruppen im Krankenhaus gefordert. Henke bezog sich damit auf das gestern im Bundestag verabschiedete Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), mit dem alle Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem herausgerechnet und gesondert vergütet werden sollen.

Ohne Einbeziehung der anderen Berufsgruppen im Krankenhaus „drohen die Verwerfungen, die mit dem PpSG abgestellt werden sollen, in umso stärkerer Intensität auf die übrigen Gruppen von Krankenhausbeschäftigten zurückzuschlagen“, sagte Henke heute auf der 134. Hauptversammlung des MB in Berlin. Notwendig sei deshalb ein Gesamtkonzept, das auch einen vollständigen Ausgleich von Tarifsteigerungen im ärztlichen Dienst umfasse. Ein entsprechender Ausgleich ist im PpSG nur für den pflegerischen Dienst vorgesehen.

Die Bundesregierung habe gegenüber dem Gesundheitsausschuss des Bundestages zu Protokoll gegeben, dass die Einführung eines Pflegebudgets keine Minderung oder Erhöhung der Landesbasisfallwerte zur Folge haben werde und dass die Landesbasis­fallwerte auch zukünftig steigen würden, wenn zum Beispiel die Personalkosten für Ärzte ansteigen. „Wir werden sehr genau beobachten müssen, wie sich die Verhältnisse nach dieser Reform gestalten werden“, betonte Henke. Die Grundrichtung des Gesetzes sei in jedem Fall richtig, weil sie wegführe von den Fehlanreizen, die durch das DRG-System entstanden seien. „Alle Beschäftigten im Krankenhaus, besonders die Pflege, haben in den vergangenen Jahren unter dem rein erlösorientierten Ansatz der DRG-Finanzierung gelitten“, betonte der MB-Vorsitzende. „Insofern unterstützen wir all das, was zu mehr Personal in den Krankenhäusern führt.“

Debatte nicht auf Pflegemangel reduzieren

Dennoch dürfe die Personalsituation im Krankenhaus nicht isoliert betrachtet werden. „Auch im ärztlichen Dienst gibt es in vielen Krankenhäusern eine völlig unzureichende Stellenbesetzung, die zulasten des vorhandenen Personals, der Patientenversorgung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht“, betonte Henke. Auf Dauer zu wenige Ärzte zu beschäftigen, sei für die Patientenversorgung ebenso unverant­wortlich, wie auf Dauer zu wenige Pflegekräfte zu beschäftigen. „Aber auf ein Gesetz, das diesen Missstand abstellt, warten wir bislang vergeblich“, sagte Henke.

In diesem Zusammenhang betonte Henke auch die Rolle, die die Bundesländer im Rahmen des Fachkräftemangels im Krankenhaus spielen. „Seit Jahren enthalten die Länder den Krankenhäusern Investitionsmittel in Milliardenhöhe vor“, kritisierte Henke. „Die Folgen sind bekannt: Notwendige Investitionen werden aus Betriebsmitteln gespeist, die auch für das Personal gedacht sind.“ Die Personalmisere in den Kliniken resultiere daher maßgeblich aus dem Politikversagen der Länder bei den Krankenhausinvestitionen.

Bedarfsplanung darf nicht zu starr werden

Als großes Thema der kommenden Jahre benannte Henke die geplante Aufhebung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen. Im September hat sich erstmals eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe getroffen, um bis zum Jahr 2020 entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Die Ideen des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen werden Henke zufolge voraussichtlich in die Beratungen einfließen.

„Der Sachverständigenrat interpretiert Bedarfsplanung dabei vor allem als ein Steuerungsinstrument“, sagte Henke. „Daran habe ich große Zweifel, weil ich nicht sicher bin, dass die dafür erforderliche Datengewissheit für die Zukunft überhaupt zentral erzeugt werden kann.“ Er plädierte deshalb für eine „weiche“ Bedarfsplanung, die den ambulant wie stationär beteiligten Akteuren einen Austausch ermögliche, der ihnen künftige Entwicklungen bewusst mache. Impulse dazu könne die 2012 eingeführte ambulante spezialfachärztliche Versorgung geben, die bewusst ohne einengende Bedarfsziffern auskomme.

Bürokratische Exzesse vermeiden

Bei der Forderung nach gleicher Honorierung gleicher Leistungen müsse bedacht werden, so Henke, dass Leistungen, die stationär erbracht werden müssten, zwangsläufig teurer seien als Leistungen, die ambulant erbracht werden könnten – selbst, wenn es sich um die gleiche Operation als Kernleistung handelt.

Bei den Themen Kodierung und Dokumentation mahnte Henke, dass „bürokratische Exzesse“ vermieden werden müssten. Jede unnötige Dokumentation vergeude Arbeitskraft, die den Patienten zustehe.

Ärzte müssen Mehrheit der Geschäftsanteile eines MVZ besitzen

Henke sprach sich darüber hinaus dafür aus, den zunehmenden Einfluss von Kapitalinvestoren ohne medizinisch-fachlichen Bezug zur vertragsärztlichen Versorgung im Gesundheitswesen zu begrenzen. In diesem Zusammenhang begrüßte er die im Terminservice- und Versorgungsgesetz vorgesehene Regelung, dass die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen auf fachbezogene MVZ beschränkt werden soll.  

„Kapitalgesellschaften und Private-Equity-Gesellschaften kaufen zunehmend Arztsitze auf und gründen MVZ“, sagte Henke. Dies geschehe sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Der wachsende Trend zur Industrialisierung erschwere die selbständige Niederlassung für den ärztlichen Nachwuchs und führe mancherorts faktisch zu einer Niederlassungssperre. Denn für junge Ärztinnen und Ärzte werde es in diesen Regionen zunehmend schwerer oder unmöglich, sich in eigener Praxis niederzulassen, da die begrenzten Sitze in den Unternehmen verblieben. Ein Ausscheiden durch Ruhestand im üblichen Sinne unterbleibe.

„Wir müssen alles dafür tun, dass sich diese Entwicklung nicht weiter fortsetzt“, betonte Henke. „Die Buy-and-Build-Strategie privater Investoren zur Etablierung von Unternehmensketten bedroht auf Dauer unsere Freiberuflichkeit, unsere Therapie­freiheit und das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Deshalb unterstütze ich mit Nachdruck die Forderung, dass in einem MVZ die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte bei Ärzten liegen muss, die im MVZ selbst tätig sind. Ich bin froh, dass auch die Bundesärztekammer diese Position teilt.“ 

fos

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