Neuer Versorgungsvertrag für Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen

Dortmund – Einen Vertrag zur besseren Versorgung von Patienten mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe mit der GWQ ServicePlus geschlossen. GWQ ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen. Der Vertrag ist mit dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) konsentiert.
„Für den behandelnden Arzt ist die Betreuung von CED-Patienten besonders herausfordernd und zeitaufwändig“, erläuterte Ulrich Tappe vom bng, Regionalgruppe Westfalen-Lippe. „Das Spektrum der Therapiemöglichkeiten vergrößert sich rasant. Vor allem wird die Arzneitherapie immer komplexer und erfordert eine engmaschige Kontrolle durch den Arzt“, so Tappe.
Bei CED-Patienten richtet sich das Immunsystem gegen Teile des Magen-Darm-Trakts und verursacht dort entzündliche Veränderungen. Krampfartige Bauchschmerzen und anhaltende, teils blutige Durchfälle sind die häufigsten Symptome. Bundesweit leiden etwa 400.000 Menschen an einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (CED).
Der neue Strukturvertrag in Westfalen-Lippe soll die Versorgung der CED-Patienten in dem Landesteil verbessern und mehr CED-Betroffenen eine zeitgerechtere Therapie zukommen lassen. An dem „Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von CED-Patienten“ dürfen nur Gastroenterologen und Internisten mit einer Genehmigung für Koloskopien, die den Nachweis eines gültigen Zertifikats „CED-Schwerpunktpraxis im bng“ führen oder die Betreuung von mindestens 50 CED-Patienten pro Jahr und Praxis nachweisen und sich regelmäßig fortbilden, teilnehmen.
„Die Patienten profitieren also von einer intensiveren Behandlung in besonders spezialisierten Arztpraxen“, erläuterte der erste Vorsitzende der KV, Gerhard Nordmann. Diese Spezialisten erhalten laut dem Vertrag pro Quartal eine Strukturzulage je CED-Patient.
„Darüber hinaus honorieren es die Vertragspartner mit pauschalen Zuschlägen, wenn Medizinische Fachangestellte in den Arztpraxen eine CED-spezifische Zusatzqualifikation erworben haben und verstärkt Aufgaben in der Patientenbetreuung übernehmen“, so Nordmann. Diese Zusatzqualifikationen könnten die Praxismitarbeiter durch zertifizierte Kurse zum Beispiel im Rahmen des von der Bundesärztekammer anerkannten Kurses „Versorgungsassistenz CED“ erwerben.
Die Patienten erhielten in den Schwerpunktpraxen eine engmaschige Betreuung, die sich auch auf die Lebensqualität niederschlagen werde, betonte GWQ-Vorstand Johannes Thormählen. Bei der medikamentösen Neueinstellung von Patienten würden die behandelnden Ärzte zum Beispiel prüfen, ob der Einsatz von modernen Biosimilars beziehungsweise Biologika nach den aktuellen Leitlinien sinnvoll sei.
Die enge Betreuung der Patienten in ausgewiesenen Spezialpraxen fördere zudem die Compliance der Betroffenen, was gerade bei chronisch Kranken besonders wichtig für den Therapieerfolg sei, so Thormählen. Die KV Westfalen-Lippe hatte bereits zum 1. Juli 2015 einen Strukturvertrag mit der Barmer Krankenkasse zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit CED geschlossen.
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