Praxisinformation zum Medikationsplan aktualisiert
Berlin – Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist weiterentwickelt worden. Was neu ist, fasst eine aktualisierte Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammen. Die überarbeitete Praxisinformation beschreibt laut KBV unter anderem Inhalt und Gestaltung des Medikationsplanes sowie dessen Erstellung und Aktualisierung. Neuerungen gibt es bei den Angaben zu Wirkstärke und Wirkstoff.
Zudem erfahren Ärzte Details zur Vergütung, die pauschal als Einzelleistung und über Zuschläge extrabudgetär erfolgt. Darüber hinaus werden die Komponenten aufgeführt, die Praxen benötigen, wenn sie Medikationspläne elektronisch erstellen und aktualisieren wollen.
Das System sei „immer dann leicht zu nutzen, wenn es sich intuitiv und aus der vorhandenen Praxissoftware heraus ausfüllen lässt“, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister in einem KV-on-Interview. Das habe am Anfang noch nicht ganz so funktioniert, wie es hätte sein sollen. Generell sei der standardisierte Medikationsplan ein Fortschritt, der, „wenn er vernünftig funktioniert“, von Ärzten gern eingesetzt und von Patienten sinnvoll genutzt werde.
Seit Oktober 2016 haben Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig einnehmen oder anwenden. Zudem muss die Anwendung dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – geplant sein. Unter diesen Voraussetzungen steht den Patienten ein Medikationsplan zu.
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