Notfalldatensatz und Medikationsplan: Gematik macht Vorgaben für Feldtests
Berlin – Die gematik hat ein Zulassungsverfahren und Rahmenvorgaben für die Speicherung von Notfalldaten und einen Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) festgelegt. Damit ist neben dem Versichertenstammdatenmanagement auch der Weg für die beiden medizinischen Anwendungen der Karte frei. „Die gematik hat fristgerecht alle Voraussetzungen geschaffen, damit die Industrie ihre Produkte entwickeln kann“, teilte die Telematik-Organisation gestern mit.
Industrieunternehmen können auf der Basis der gematik-Spezifikationen jetzt ihre Produkte entwickeln. Anschließend reichen sie diese zur Zulassung ein. Dabei wird unter anderem im Testlabor der gematik der Nachweis erbracht, dass das jeweilige Produkt interoperabel und funktional ist. Zusätzlich bestätigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Sicherheit des Produkts.
Feldtests mit mindestens 70 Arztpraxen
Die gematik erteilt daraufhin eine Zulassung, mit der die Industrie Feldtests starten kann. Daran sollen pro Industrieunternehmen mindestens 70 bis 75 Arztpraxen und acht Apotheken, eine KV-Notdienstpraxis sowie ein Krankenhaus teilnehmen. Diese sollen über einen Zeitraum von etwa acht Wochen 1.400 Notfalldatensätze und 2.100 Medikationspläne auf den eGK der Versicherten speichern. Die Feldtests und die anschließende bundesweite Einführung der medizinischen Anwendungen werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert, um Erkenntnisse über die Akzeptanz und Praxistauglichkeit der Produkte und Anwendungen zu erhalten.
„Wir haben aus der Erprobung des Onlineabgleichs der Versichertenstammdaten gelernt und uns zu diesem Vorgehen entschlossen. Die medizinischen Anwendungen können auf diese Weise schneller entwickelt, zugelassen und von der Industrie auf dem Markt angeboten werden“, betonte der gematik-Geschäftsführer Alexander Beyer. Verlaufen die Feldtests erfolgreich, dürfen die Produkte nach entsprechender Freigabe durch die gematik bundesweit in der Telematikinfrastruktur eingesetzt werden.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hatten sich kürzlich auf Regelungen zum Notfalldatenmanagement ab Januar 2018 geeinigt. KBV und GKV-Spitzenverband forderten die Industrie auf, jetzt zügig die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Notfalldatenmanagement technisch umgesetzt werden kann.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: