Ärzteschaft

Tetravalente Grippe-Impfstoffe im Regelfall keine Kassenleistung

  • Mittwoch, 27. September 2017
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Hannover/Berlin/Düsseldorf – Ärzte sind bei der Verordnung des Grippeimpfstoffes grundsätzlich nicht auf einen Hersteller festgelegt. „Allerdings haben die Kranken­kassen bereits 2016 die saisonalen Grippeimpfstoffe auch für die Impfsaison 2017/2018 ausgeschrieben“, erinnert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen. Die Verordnung von rabattierten trivalenten Impfstoffen stelle eine wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Grippeimpfstoffen dar. Für den Großteil der Versicherten sei der trivalente Grippeimpfstoff ausreichend und somit wirtschaftlich, hieß es aus der KV.

Sehe der Arzt eine medizinische Notwendigkeit für einen tetravalenten Impfstoff, könne er allerdings auch diesen auf den Namen des Patienten auf Kosten der gesetz­lichen Krankenversicherung verordnen. Für den generellen Einsatz eines tetravalenten Impfstoffes fehle aber bislang eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts. Allerdings forderten einige Patienten die Verordnung des tetravalenten Impfstoffes ein. Gehörten sie keiner Risikogruppe an, sollten Ärzte diese den Patienten auf Privatrezept verordnen, rät die KV. Der Patient muss dann die ärztliche Impfleistung und den Impfstoff aus eigener Tasche bezahlen.

„Dreifach-Impfstoffe beinhalten Antigene von zwei A-Varianten und einer B-Variante. Vierfach-Impfstoffe beinhalten dieselben Antigene wie die Dreifach-Impfstoffe und zusätzlich die Antigene von einem weiteren B-Virus“, informiert die Seite www.impfen-info.de, die das Paul-Ehrlich-Institut empfiehlt.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein rät zur Grippe-Impfung. Die ersten Chargen des diesjährigen Influenza-Impfstoffes seien ausgeliefert und in den Arztpraxen des Rheinlandes verfügbar. „Neben Hausärzten führen auch Kinder- und Jugendärzte sowie Gynäkologen die Grippeschutzimpfungen durch“, informiert die KV.

Sondervereinbarung mit einigen Kassen

Sie weist darauf hin, dass mit einigen Krankenkassen Sondervereinbarungen bestehen. So über­nähmen Techniker Krankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse, BKK 24, Pronova BKK, die actimonda Krankenkasse sowie die VIACTIV Krankenkasse von Oktober dieses Jahres bis Ende März 2018 die Kosten der Grippeimpfung für all ihre Versicherten – auch wenn sie keiner Risikogruppen angehörten. Die AOK Rheinland/Hamburg trage die Kosten der Grippeimpfung für alle Versicherten bis 18 Jahre.

Informationen zur Grippeschutzimpfung hat auch die Kassenärztliche Bundesvereini­gung für Patienten und Ärzte im Netz zusammengestellt. Im Rahmen der Aktion „Gib der Grippe eine Abfuhr!“ finden Interessierte dort Informationsmaterialien sowie ein neues Patientenvideo zum Thema.

hil

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