Weniger Aufwand mit formfreien Anfragen

Berlin – Formfreie Anfragen von Krankenkassen, Versorgungsämtern und anderen Institutionen des Gesundheitswesens sorgen in Arztpraxen für einen hohen Verwaltungsaufwand. Eine Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, die Anfragebögen zu vereinheitlichen und sie in die Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu integrieren.
Die Vorschläge sollen als Grundlage für die weitere Diskussion mit Politik und Krankenkassen dienen, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Nachfrage mit.
Die meisten Rückfragen zu fehlenden Informationen, wie beispielsweise zu Behandlungen, Verordnungen von Hilfsmitteln und Krankmeldungen, erreichen die Praxen derzeit auf selbstgestalteten Formularen oder als Freitext, nicht jedoch auf einheitlichen Vordrucken, die die Arbeit erleichtern würden.
So steht es im gemeinsamen Bericht von Barmer, KBV, Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KWL) und Medizinischem Dienst (MD) Westfalen-Lippe.
Formfreie Anfragen seien zudem nicht im PVS hinterlegt und müssten daher in der Regel händisch befüllt werden. Dies erschwere die eigentliche Praxisarbeit und führe jährlich zu mehr als zwei Millionen Arbeitsstunden.
„Es ist den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen schlicht nicht zuzumuten, Redundanzen abzuarbeiten oder kostenlos formfreie Anfragen im Umfang eines Gutachtens zu beantworten“, sagte Volker Schrage, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVWL. „Die Zeit fehlt dann am Ende für die Behandlung der Patientinnen und Patienten. Die Bürokratielast muss deutlich sinken, um die ambulante Versorgung nachhaltig zu stärken“.
Zudem gingen formfreie Anfragen auch mit rechtlichen Unsicherheiten einher: Häufig sei unklar, ob eine Patienteneinwilligung zur Einholung zusätzlicher Informationen vorliegt und damit der Datenschutz gewahrt bleibt, heißt es im Bericht.
Formfreien Anfragen fehlt demzufolge oft auch der Bezug zur aktuellen Verordnung, was durch eine entsprechende Klarstellung vermieden werden könne. Anfragen könnten zudem überflüssig werden, wenn die Voraussetzungen für eine Verordnung, wie beispielsweise Rollstühle, für die Praxen transparenter wären.
Oft seien Ärztinnen und Ärzte auch mit der Beantwortung von nicht medizinischen Fragestellungen beschäftigt: Technische Fragen zur Auswahl eines Hilfsmittels gehörten demnach in ein Sanitätshaus, Fragen zur pflegerischen Versorgung sowie zu Alltagskompetenten der Patienten zu Pflegediensten und Therapeuten. Die Arbeitsgruppe fordert daher auch, Anfragen richtig zu adressieren.
Wenn die Empfehlungen der Initiative umgesetzt würden, schaffe dies zudem Voraussetzungen, im nächsten Schritt die Informationsübermittlung zu digitalisieren.
„Ziel unserer Bemühungen ist es, einen kurzen Draht und optimalen Informationsaustausch zwischen behandelnden Ärzten und dem Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe zu etablieren“, sagte Martin Rieger, Vorstandsvorsitzender MD Westfalen-Lippe. „Wir wollen Versicherten helfen, ihnen die benötigte Versorgung zügig zu ermöglichen. Digitalisierung wird uns dabei helfen“.
Außerdem empfiehlt die Arbeitsgruppe, dass Krankenkassen vom Gesetzgeber dazu ermächtigt werden, bereits vorhandene Informationen bei erneuten Verordnungen auch erneut nutzen zu dürfen.
„Neben den Handlungsansätzen, die sich für die Selbstverwaltung ergeben, muss auch der Gesetzgeber sich einbringen und Voraussetzungen für einen effizienteren Informationsaustausch schaffen“, sagte Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV.
„Gemeinsam mit der Barmer und dem Medizinischen Dienst in Westfalen-Lippe haben wir mit diesem Bericht einen ersten Schritt getan“, teilte Roland Stahl, Pressesprecher der KBV, dem Deutschen Ärzteblatt mit. „Wir werden die Vorschläge in der neuen Legislaturperiode auch in Gespräche mit der Politik einbringen“.
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