Ärzteschaft

Westfalen-Lippe: Neuer Streit über die Notfallversorgung

  • Mittwoch, 1. März 2017

Münster/Frankfurt am Main – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat die neuen Rege­lungen zur Versorgung von Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser kritisiert. „Ab April soll mit einer Abklärungsdiagnostik per ,Kurz-Check’ entschieden werden, ob ein Patient in der Notaufnahme behandelt wird oder ob er mit seinem Problem an den ärztlichen Notdienst der niedergelassenen Ärzte verwiesen wird“, erläuterte der Präsi­dent der Kammer, Theodor Windhorst. „Dieses Vorgehen kann für Patienten wie für Ärzte in den Notaufnahmen der Kliniken gleichermaßen gefährlich werden“, warnte er.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte Anfang Dezember 2016 eine neue sogenannte Abklärungspauschale festgelegt: Die Kliniken sollen 4,74 Euro (nachts 8,42 Euro) erhalten, wenn nach Abklärung eines Notfalls entschieden wird, dass ein Patient auch von einem niedergelassenen Arzt behandelt werden könnte und dorthin verwiesen wird. Hintergrund ist, dass immer mehr Patienten die Notaufnahmen von Kranken­häusern aufsuchen, die eigentlich auch von niedergelassenen Ärzten versorgt werden könnten – während der normalen Praxiszeiten oder vom ärztlichen Bereit­schafts­dienst.

„Diese Abklärungspauschale ist Unsinn. Es ist unverantwortlich, wenn für ein solches Linsengericht die Gefahr einer Schnellschuss-Diagnostik von Notfällen in Kauf genom­men wird“, kritisierte Windhorst. Er sieht bei der geplanten Regelung mehrere Probleme: „Assistenzärzte, die in den Krankenhaus-Notaufnahmen Dienst tun, arbeiten zwar nach Facharzt-Standard, haben aber den Status eines Facharztes noch nicht. Sie können die ,Abschiebe-Abklärung‘ deshalb nicht verantworten“, so Windhorst. Außerdem befürchtet er, für die ärztliche Abklärung der Beschwerden eines Patienten werde künftig zu wenig Zeit zur Verfügung stehen.

hil

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