Berufungsgericht stoppt Zwangsabtreibung für geistig behinderte Frau

London – Ein britisches Berufungsgericht hat die Zwangsabtreibung für eine geistig behinderte Schwangere gestoppt. Eine Richterin und zwei Richter erklärten es gestern für unzulässig, den Abbruch gegen den Willen der jungen Frau anzuordnen, wie der Sender BBC gestern Abend berichtete.
Eine ausführliche Begründung solle zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Damit folgten die Richter dem Antrag der Mutter der Betroffenen, die gegen die Entscheidung von vergangenem Freitag Berufung eingelegt hatte.
Ein Gericht für die Angelegenheiten Schutzbefohlener hatte am vergangenen Freitag in London entschieden, dass die Schwangerschaft der geistig zurückgebliebenen Frau, die mit ihrer Mutter in der Nähe von London lebt, abzubrechen sei.
Laut britischen Medienberichten ist die Frau in den Zwanzigern, jedoch auf dem mentalen Stand einer Neunjährigen. Sie befinde sich in der 22. Schwangerschaftswoche. Wer der Vater ist, ist offenbar unklar. Die Polizei untersuche den Fall.
Die Mutter der Schwangeren hatte angeboten, sich nach der Geburt um das Baby zu kümmern. Die Richterin hatte dies jedoch mit der Begründung abgelehnt, dafür müsse die leibliche Mutter aufgrund ihres Zustands die Wohnung verlassen. Diese wünsche sich das Baby so wie sich Kinder eine Puppe wünschten, so ihre Einschätzung.
Auch eine Adoption lehnte die Richterin ab. Denn das Kind wegzugeben berge für die Mutter ein größeres Traumarisiko als eine Abtreibung. Daher sei ein Abbruch der Schwangerschaft angezeigt. Die Berufungsrichter hoben diese Entscheidung nun auf.
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