Brexit: May will Rechte von EU-Bürgern schnell klären
London – Die britische Premierministerin Theresa May will so schnell wie möglich ein Abkommen mit Brüssel über die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien und Briten in der EU schließen. Das sagte May gestern bei einer Debatte im britischen Parlament. „Ich will, dass das so schnell wie möglich vereinbart wird, weil es in aller Interesse ist“, sagte May.
Bislang hat jeder EU-Bürger das Recht, in einem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten, doch das soll sich nach dem Willen der britischen Regierung in Zukunft ändern. Unklar ist, was mit den EU-Bürgern geschehen soll, die bereits im Land sind. Das beträfe auch zahlreiche ausländische Ärzte und Pfleger. Wie viele deutsche Mediziner und Pflegekräfte betroffen sind, ist unklar.
Der National Health Service (NHS) in England legte auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes bislang keine Zahlen dazu vor, wie viele Ärzte aus Deutschland insgesamt derzeit in Großbritannien arbeiten. Der Bundesärztekammer (BÄK) hat dazu keine Erkenntnisse. Eine BÄK-Statistik zeigt allerdings, dass 2015 45 deutsche Ärzte und 17 ausländische Ärzte von Deutschland ins Vereinte Königreich gingen. 2014 waren es 49 deutsche und 20 ausländische Ärzte.
Eine einseitige Zusage Großbritanniens an die rund drei Millionen EU-Bürger, die in Großbritannien leben und arbeiten, hatte May kürzlich erneut abgelehnt. Das sei „nicht der richtige Weg nach vorne“, sagte sie. May fordert im Gegenzug von der EU eine Garantie für die rund eine Million Briten, die ihren Wohnsitz in EU-Ländern haben.
Das britische Parlament ist derzeit mit dem geplanten Brexit-Gesetz beschäftigt. May will sich von den Abgeordneten die Vollmacht geben lassen, um den EU-Austritt einzuleiten. Eine erste Hürde hat der Gesetzentwurf im Unterhaus bereits genommen. Eine zweite Abstimmung ist für heute geplant. Anschließend muss er noch dem Oberhaus vorgelegt werden.
Bis zum 7. März soll der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein. Spätestens Ende März will May Brüssel von dem Austrittswunsch ihres Landes in Kenntnis setzen. Erst danach können die Verhandlungen beginnen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: