Brustimplantateklagen gegen TÜV werden in Frankreich neu verhandelt

Paris – Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) werden Schadenersatzklagen gegen den TÜV Rheinland in Frankreich neu aufgerollt.
Das oberste Gericht des Landes hob heute ein Urteil aus Aix-en-Provence auf, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens 2015 abgelehnt hatte. Die Frage soll nun vor dem Pariser Berufungsgericht neu verhandelt werden, wie das Kassationsgericht heute bekanntgab. Zahlreiche Frauen hatten das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Es sieht sich selbst aber als Opfer des Betrugs des Herstellers.
Das französische Unternehmen PIP hatte jahrelang ein nicht zugelassenes Silikongel für Brustimplantate verwendet. Der Skandal war 2010 aufgeflogen, Schätzungen zufolge könnten die reißanfälligen Silikonkissen weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Der TÜV hatte Unterlagen zur Konzeption der Implantate und die Qualitätssicherung überprüft – auf dieser Basis erhielt das Unternehmen das europäische CE-Siegel.
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