Ausland

COVID-19: Slowakisches Verfassungsgericht stoppt Handyüberwachung

  • Donnerstag, 14. Mai 2020
/bluedesign, stock.adobe.com
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Bratislava − Die slowakischen Gesundheitsbehörden dürfen vorerst nicht mehr die Handy­daten ihrer Bürger gegen deren Willen überwachen. Das entschied das Verfassungsge­richt in Kosice (Kaschau) gestern.

Die höchste juristische Instanz der Slowakei gab damit einer Beschwerde der oppositi­onellen Sozialdemokraten gegen eine erst Ende März von der Parlaments­mehrheit be­schlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes teilweise Recht.

Oppositionspolitiker begrüßten die Entscheidung der Höchstrichter. Die Gesetzesnovelle sei mit dem Ausmaß ihres Eingriffs in Datenschutz und Bürgerrechte „beispiellos in Euro­pa“ gewesen, erklärte der sozialdemokratische Vizeparteichef und ehemalige Gesund­heits­minister Richard Rasi dem TV-Nachrichtensender TA3.

Die von der konservativ-populistischen Parlamentsmehrheit beschlossene Gesetzes­no­velle hatte der obersten staatlichen Gesundheitsbehörde den Zugriff zu den Handyloka­lisierungsdaten der Mobilfunkbetreiber erlaubt, um damit zu verfolgen, wo sich mit dem neuartigen Coronavirus Infizierte bewegen und mit wem sie sich treffen.

Der Präsident des Verfassungsgerichts stellte gegenüber Journalisten einschränkend klar, dass das Urteil die Gesetzesnovelle nicht völlig aufhebe, sondern nur vorerst außer Kraft setze.

Auch hätten die Höchstrichter nicht grundsätzlich eine Handyüberwachung verboten, sondern lediglich beanstandet, dass die Gesetzesnovelle Zweck, Dauer und Kontrolle der außerordentlichen Maßnahme nicht ausreichend definiert habe.

Medien wiesen darauf hin, dass das Urteil auch nicht eine zusätzlich von der Regierung geplante Handy-App betreffe, mit der die Einhaltung verpflichtender Quarantäne bei Coronaverdacht überwacht werden soll. Die Sozialdemokraten wollen aber auch diese bekämpfen.

dpa

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