EU-Kommission bescheinigt Deutschland Mängel beim Schutz vor Chemieunglücken

Brüssel – Die Europäische Kommission hat Deutschland Mängel beim Schutz vor Industrieunglücken mit gefährlichen Chemikalien bescheinigt. Die Behörde kündigte heute an, sie habe ein Vertragsverletzungsverfahren wegen bislang fehlerhafter Umsetzung der EU-Regeln eingeleitet, die Chemieunglücken vorbeugen sollen.
Es gebe in Deutschland „immer noch Verstöße“ gegen die Vorschriften, teilte die Kommission mit. Bei den Vorwürfen aus Brüssel geht es um die sogenannte Seveso-Richtlinie, die strenge Sicherheitsauflagen für Industrieanlagen vorschreibt, in denen mit gefährlichen Chemikalien gearbeitet wird. Sie wurde nach einem Unglück in einer Fabrik im italienischen Seveso 1976 verhängt. Damals wurden 200 Menschen schwer vergiftet, als Dioxin austrat.
Deutschland hat nach Einschätzung der EU-Kommission eine Reform der Vorschriften aus dem Jahr 2015 nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Mit der Neuauflage hatte die EU neue Stoffe auf die Liste der gefährlichen Chemikalien gesetzt. Außerdem gelten seitdem strengere Regeln, nach denen ein Unternehmen im Anschluss an einen Unfall die Öffentlichkeit informieren muss.
Auch Polen und Estland haben die EU-Vorschriften nach Einschätzung der Kommission nicht vollständig umgesetzt. Alle drei Länder haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren. Als letztes Mittel kann die Kommission anschließend vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.
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