Ausland

EU-Kommission setzt drei Schwerpunkte bei Digitalisierung im Gesundheitswesen

  • Montag, 14. Mai 2018
/areporter, stock.adobe.com
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Brüssel – Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen will die Kommission der Europäischen Union (EU) drei Schwerpunkte setzen und die Bürger damit in den Mittelpunkt der Entwicklung stellen. „Dieser Ansatz wird die Grundlage für EU-Maßnahmen im Bereich der digitalen Gesundheit in den nächsten Jahren bilden“, hieß es aus der EU-Kommission.

Erster Schwerpunkt ist der künftige sichere, grenzüberschreitende Zugang der Bürger zu elektronischen Gesundheitsakten und die Möglichkeit, ihre Daten grenzüber­schreitend zu teilen. Die Kommission kündigte an, eine Empfehlung über technische Spezifikationen für den EU-weiten Austausch von elektronischen Gesundheitsakten der Bürger abzugeben, damit die Daten grenzübergreifend nutzbar und trotzdem sicher seien. Außerdem will die Kommission Investitionen fördern, damit nationale Gesundheitsakten auch zwischen den einzelnen Ländern austauschbar werden.

Zweitens will die EU-Kommission die Nutzung größerer Datensätze durch eine gemeinsame europäische Dateninfrastruktur erleichtern, um Krankheiten vorzubeugen, eine personalisierte medizinische Behandlung festzulegen und Epidemien besser vorzubeugen. Es geht hier also um die gemeinsame Generierung und Nutzung von Big Data. Die Kommission ermutigt nationale Behörden und andere Beteiligte, insbeson­dere Forscher, Daten und Infrastrukturen gemeinsam zu nutzen.

„Dies wird ein besseres Verständnis und eine bessere Prävention von Krankheiten ermöglichen und die personalisierte medizinische Forschung, Diagnose und Behand­lung verbessern“, hieß es aus der Kommission. Sie kündigte an, bis 2022 sollten mindestens eine Million sequenzierte Genome in der EU zu gemeinsamen Forschungs­zwecken zur Verfügung stehen.

Außerdem soll es – drittens – darum gehen, den Bürgern digitale Instrumente bereitzustellen, die es ihnen ermöglichen, ihre Gesundheit aktiver zu gestalten. „Digitale Hilfsmittel wie mobile Gesundheitsanwendungen oder persönliche Geräte zur Überwachung von Blut oder Zucker ermöglichen es den Menschen, sich um ihre Gesundheit zu kümmern, die Krankheitsvorbeugung zu verbessern und Feedback und Interaktion zwischen Anwendern und Gesundheitsdienstleistern zu ermöglichen“, hieß es aus der EU-Kommission. 

Sie betonte, bei allen Maßnahmen aus den drei Schwerpunktbereichen sei die Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften und angemessene Sicherheitsmaßnahmen unerlässlich.

hil

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