EU-Kommission setzt Frist: Deutschland muss Einreiseregeln erklären

Brüssel – Deutschland gerät wegen der verschärften Einreiseregeln für Tschechien, die Slowakei und Tirol immer stärker unter Druck. Mehrere Vorgaben seien unverhältnismäßig oder unbegründet, heißt es in einem Beschwerdebrief der EU-Kommission an den deutschen EU-Botschafter Michael Clauß in Brüssel. Die Bundesregierung weist die Vorwürfe zurück.
„Wir glauben, dass das nachvollziehbare Ziel Deutschlands – der Schutz der öffentlichen Gesundheit in einer Pandemie – durch weniger restriktive Maßnahmen erreicht werden könnte.“ Die EU-Kommission erwartet nun innerhalb von zehn Werktagen eine Antwort. Theoretisch könnte sie ein rechtliches Verfahren gegen Deutschland einleiten, dies gilt wegen der andauernden Pandemie aber als unwahrscheinlich.
Ähnliche Briefe gingen an Belgien, Ungarn, Dänemark, Schweden und Finnland, mit deren Grenzmaßnahmen die EU-Kommission ebenfalls nicht einverstanden ist. Auf Drängen der EU-Kommission beraten die Europaminister der EU-Staaten heute über das Vorgehen an den Binnengrenzen.
In dem vierseitigen Schreiben führt die EU-Kommission detailliert auf, welche Maßnahmen sie für unangemessen hält. Dabei betont die Behörde zunächst, dass in Tschechien und der Slowakei nach Angaben der EU-Gesundheitsbehörde ECDC bislang nur wenige Fälle der britischen Virusvariante entdeckt worden seien. In mehreren anderen EU-Staaten liege der Wert höher. Deshalb wird um weitere Informationen gebeten, auf welcher Grundlage Tschechien und die Slowakei zu Virusvariantengebieten erklärt worden seien.
Auch mit den Ausnahmen, die für das Einreiseverbot gelten, ist die EU-Kommission unzufrieden. Für grenzüberschreitend lebende Familien gebe es etwa keine Ausnahme. Zudem sei es scheinbar so, dass Abgeordnete des EU-Parlaments oder Regierungsmitglieder Deutschland nicht durchqueren dürften, um an EU-Treffen teilzunehmen.
Ebenso hält die EU-Kommission die Vorgaben für Lkw-Fahrer für fragwürdig. Diese müssten auch dann einen höchstes 48 Stunden alten Coronatest vorlegen, wenn sie die Variantengebiete nur durchquert hätten.
Die Empfehlungen der EU-Staaten sähen hingegen vor, dass Verkehrsarbeiter in der Regel keinen Test machen müssten – und wenn doch, solle es ein Schnelltest sein. Falls es dadurch an den Grenzen zu Behinderungen komme, solle diese Regel aufgehoben werden. Man schlage vor, dass Deutschland mit den Nachbarstaaten ausreichend Testinfrastruktur aufbaue, um die Transportarbeiter schnell zu testen.
Die EU-Kommission sieht weitere Unstimmigkeiten in den deutschen Regeln: So ermögliche es die 48-Stunden-Regel, sich in Polen, Italien oder Slowenien testen zu lassen, dann ein Virusvariantengebiet zu durchqueren und dann nach Deutschland einzureisen.
Hinzu komme, dass die Positivrate unter Verkehrsarbeitern sehr gering sei. Zudem fordert die Behörde Deutschland dazu auf, auch Coronatests auf Tschechisch und Slowakisch zu akzeptieren – und nicht nur auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.
Grundsätzlich stellt die EU-Kommission klar, dass Einschränkungen der Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Gesundheit zwar gerechtfertigt sein könnten. Dennoch müssten derlei Maßnahmen diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein. Man lade Deutschland ein, sich enger mit den Empfehlungen der EU-Staaten abzustimmen – insbesondere was Ausnahmen für Transportarbeiter und Grenzpendler angeht.
Bundesregierung weist Vorwürfe zurück
Die Bundesregierung ist andere Meinung als Brüssel. Was man getan habe, stehe im Einklang mit dem Schengener Übereinkommen, sagte EU-Staatsminister Michael Roth heute am Rande einer Videokonferenz mit EU-Kollegen. Man halte sich an EU-Recht.
Roth betonte, dass die Entscheidung dazu der Bundesregierung sehr schwer gefallen sei. „Aber wir stehen in der Verpflichtung, gegenüber einer Virusmutation so aufzutreten, dass der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität genießt“, sagte er.
Das Schengener Übereinkommen soll eigentlich gewährleisten, dass die gemeinsamen Binnengrenzen von Mitgliedsstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschritten werden können. In besonderen Gefahrenlagen sind allerdings Ausnahmen möglich.
Heute hat Deutschland die Grenzkontrollen an den Übergängen zu Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol sogar bis zum 3. März verlängert. Wie der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, bestätigte, sollen die seit dem 14. Februar geltenden Verbote und Regeln für Einreisen von dort unverändert beibehalten werden.
Die Bundesregierung hatte Tschechien, die Slowakei und weite Teile Tirols in Österreich zu sogenannten Virusvariantengebieten erklärt. Von dort dürfen aktuell nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen einen negativen Coronatest mitführen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Regeln waren zunächst für zehn Tage eingeführt worden.
Die FDP-Bundestagsfraktion schlug mit Blick auf mögliche Störungen im Warenverkehr vor, „Ausnahmen von der Testpflicht für solche Personen zu schaffen, von denen erkennbar kein erhöhtes Infektionsrisiko ausgeht“ – etwa weil sie ein Risikogebiet nur durchfahren und dabei ihr Fahrzeug nicht verlassen hätten.
Auch müsse unverheirateten Partnern von in Deutschland lebenden Menschen die Einreise ohne großen bürokratischen Aufwand gestattet werden. „Die de facto Grenzschließungen von 2020 hätten für die Bundesregierung ein heilsamer Schock sein müssen“, sagte FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser. Offensichtlich habe man die Zeit seither aber verstreichen lassen ohne neue intelligente Konzepte für das Grenzmanagement in Coronazeiten zu entwickeln.
„Deutsche Alleingänge müssen aufhören“, sagte die europapolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Franziska Brantner. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) solle sich beim EU-Gipfel mit ihren europäischen Partnern auf klare Kriterien für Grenzkontrollen verständigen, vor allem aber auch gemeinsame Schritte, „wie wir die Impfstoffproduktion erhöhen können“.
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