EU-Länder einigen sich auf wichtige Teile des Klimapakets
Straßburg – Die Verhandlungen über wichtige Teile des EU-Pakets zum Kampf gegen den Klimawandel können in die nächste Runde gehen. Die Umweltminister der EU-Länder einigten sich in der Nacht zu heute unter anderem auf eine gemeinsame Position zur Reform des Emissionshandels und zu einem Verbot von Verbrennungsmotoren.
Verbraucher sollen durch den Klimasozialfonds entlastet werden. Die Gesetze wurden von der EU-Kommission vorgeschlagen, um die Klimaziele einzuhalten, und können nun mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Dann können sie in Kraft treten.
„Das ist das größte Klimaschutzpaket, das seit 15 Jahren in Europa geschmiedet wurde“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte nach der Einigung der EU-Länder.
Ziel der EU ist es, den Klimawandel möglichst bei 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) radikal zu reduzieren. Die EU hat sich in diesem Rahmen vorgenommen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.
Dabei sollen unter anderem Einschränkungen für Autos mit Verbrennungsmotor helfen. Die sogenannten CO2-Flottengrenzwerte für Autos und Transporter sollen ab 2035 auf null sinken – was bedeutet, dass die Neuwagen beim Fahren kein CO2 ausstoßen dürften. Für herkömmlich betriebene neue Autos ist das dann das Aus. Schon zugelassene Fahrzeuge dürften weiter fahren.
Zudem soll die EU-Kommission prüfen, ob es Ausnahmen für Verbrenner geben könnte, die mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Das EU-Parlament ist bei den Forderungen deutlicher und will ein De-facto-Verbrenner-Aus.
Herzstück der EU-Klimapolitik ist der Emissionshandel, bei dem für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie CO2 gezahlt werden muss. Dieser Handel soll ausgeweitet werden. Kostenlose Zertifikate für bestimmte Unternehmen sollen schrittweise zwischen 2026 und 2035 abgeschafft werden. Zum Ende des Zeitraums soll die Reduktion schneller erfolgen als zu Beginn. Das EU-Parlament hatte sich dafür ausgesprochen, diese Vergabe ab 2027 nach und nach auslaufen und dann ab 2032 ganz entfallen zu lassen.
Das System soll zudem auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweitet werden. Dies wurde teils heftig diskutiert, weil befürchtet wird, dass Verbraucher dann noch mehr fürs Heizen und Fahren zahlen müssten.
In Deutschland und anderen EU-Staaten gibt es für diese Bereiche bereits einen CO2-Preis. Die Zahlungspflicht für den Austausch von klimaschädlichen Gasen galt bisher nur für die Industrie. Die EU-Parlamentarier sind dafür, dass zunächst nur bei gewerblichen Gebäuden und Verkehr bezahlt werden muss, wenn CO2 ausgestoßen wird.
Da für Verbraucher höhere Kosten während der Energiewende anfallen können, etwa höhere Heizkosten, soll es einen Klimasozialfonds geben. Damit sollen betroffene Haushalte entlastet und langfristige Investitionen, zum Beispiel in effizientere Gebäude, finanziert werden. Auch hier könnte es jedoch Unstimmigkeiten mit dem Parlament geben. Der Fonds soll durch Einnahmen aus dem Emissionshandel finanziert werden.
Nach Schätzungen des Parlaments könnten so bis zu 72 Milliarden Euro bis 2032 zusammenkommen – die EU-Länder haben sich jedoch für einen kleineren Fonds von rund 59 Milliarden Euro eingesetzt. Insbesondere Deutschland hatte dafür plädiert, den Fonds zu verkleinern. Ein zu kleiner Klimasozialfonds war am Ende auch für mehrere EU-Länder ein Grund, gegen das Paket zu stimmen. Für den Beschluss brauchte es aber keine Einstimmigkeit.
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