Ausland

Freispruch in Fall von Suizid-Beihilfe in Italien

  • Montag, 30. Dezember 2019

Rom – In Italien ist der Politiker Marco Cappato in einem prominenten Fall vom Vorwurf der Suizidbeihilfe freigesprochen worden. Das Schwurgericht in Mailand schloss sich heute laut Medienberichten der Sicht der Staatsanwaltschaft an; ein strafrechtlich relevanter Tatbestand sei im Licht eines jüngsten Verfassungsgerichtsurteils nicht gegeben. Cappato, Politiker des Partito Radicale, hatte im Februar 2017 den vom Hals abwärts gelähmten Musiker Fabiano Antoniani mit dem Künstlernamen DJ Fabo in eine Schweizer Sterbehilfeklinik begleitet. Anschließend zeigte er sich selbst an.

Die beigeordnete Staatsanwältin Tiziana Siciliano sprach laut der Zeitung La Repubblica (Onlineausgabe) von einem "historischen Tag"; die Entscheidung bringe den zweiten Verfassungsartikel Italiens, die Freiheitsrechte des Menschen, zu voller Geltung. Siciliano wie auch Cappatos Anwältin Filomena Gallo forderten das Parlament zur Schließung von Gesetzeslücken auf.

Das Verfassungsgericht in Rom hatte den aktuellen italienischen Strafrechtsartikel 580 über Anstiftung und Beihilfe zum Suizid in einer Entscheidung im September so ausgelegt, dass es nicht unter allen Umständen strafbar sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. Die katholischen Bischöfe Italiens kritisierten das Urteil.

kna

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