Ausland

Gericht gibt französischem Landwirt im Streit gegen Monsanto Recht

  • Freitag, 12. April 2019
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Lyon – Im Rechtsstreit um Gesundheitsschäden mutmaßlich durch ein Unkrautvernich­tungsmittel der Bayer-Tochter Monsanto hat ein französischer Landwirt erneut Recht be­kommen. Das Berufungsgericht in Lyon entschied heute, Monsanto sei wegen „fehlerhaf­ter Produkte“ verantwortlich.

Der heutige Biobauer Paul François führt schwere Gesundheitsprobleme auf den inzwi­schen verbotenen Unkrautvernichter Lasso von Monsanto zurück, mit dem er früher seine Felder behandelte. Der Landwirt gibt an, unter schweren neurologischen Schäden zu lei­den, seit er 2004 Dämpfe des Herbizids einatmete.

In erster Instanz 2012 und im Berufungsverfahren 2015 gaben französische Gerichte François Recht, Monsanto legte jedoch Rechtsmittel ein. Seit Anfang Februar verhandelte das Berufungsgericht in Lyon daher erneut über den Fall. François will mehr als eine Million Euro Schadenersatz von dem Unternehmen erstreiten. Lasso ist seit 2007 in Frankreich verboten. In Deutschland erhielt das Mittel nie eine Zulassung.

In den USA war Monsanto im August zur Zahlung von Schadenersatz an einen früheren Hausmeister verurteilt worden, der den Unkrautvernichter Roundup für seine Krebser­kran­kung verantwortlich macht.

Ende März befand eine Jury in einem weiteren Verfahren zudem, dass Monsanto nicht ausreichend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt habe. Monsanto muss demnach fast 81 Millionen Dollar (knapp 72 Millionen Euro) an einen an Krebs erkrank­ten Kläger aus den USA zahlen. Tausende weitere Klagen sind in den Vereinigten Staaten anhängig.

afp

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