Ausland

Griechenland: Nicht Krankenversicherte erhalten Zugang zur Gesundheits­versorgung

  • Donnerstag, 21. Juli 2016

Athen – In Griechenland ist ein Gesetz in Kraft getreten, das den rund 2,5 Millionen nicht Krankenversicherten den Zugang zur öffentlichen Krankenversorgung sichert – ein Wahl­­versprechen der Regierungspartei Syriza. Es räumt den nicht Versicherten, die fast ein Drittel der Bevölkerung ausmachen, das Recht auf freien Zugang zur Gesundheits­ver­sorgung ein. Dazu zählen Menschen, die ihre Versicherung aufgrund der Finanzkrise verloren haben, Ausländer, die keine Papiere haben sowie sogenannte vulnerable Gruppen wie Minderjährige, Schwangere, Behinderte, Drogenabhängige oder Obdach­lose.

Das Gesetz gewährt den nicht Versicherten im Rahmen des öffentlichen Gesundheits­wesens dieselben Rechte wie Versicherten. Bei Operationen in den öffentlichen Kran­ken­häusern fallen keine Zuzahlungen an, die zahnmedizinische Versorgung ist ebenso kostenfrei wie die Betreuung Schwangerer durch Hebammen. Dasselbe gilt für die Ver­sorgung mit Arzneimitteln aus öffentlichen und privaten Apotheken. Die nicht Ver­sicher­ten haben zudem einen Anspruch auf kostenlose Physiotherapie und Logopä­die.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die die griechische Staatsbürgerschaft haben oder in Griechenland gemeldet sind. Ausländer, die eine medizinische Behandlung benö­tigen, können eine sogenannte Ausländergesundheitskarte erhalten, die ihnen den Zu­gang zum öffentlichen Gesundheitswesen sichert. Alle Personen unabhängig vom Rechts­status haben Anspruch auf den Zugang zur ambulanten Behandlung und die Notfallbehandlung im Krankenhaus.

Für die Krankenversicherung der Arbeitslosen hat der Staat insgesamt 340 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bereits seit 2014 regelt ein Ministerialerlass, dass Arbeits­lose im Krankheitsfall Ärzte und Krankenhäuser aufsuchen können, die mit den staat­lichen Krankenkassen zusammenarbeiten.

fs

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