Griechenland: Nicht Krankenversicherte erhalten Zugang zur Gesundheitsversorgung
Athen – In Griechenland ist ein Gesetz in Kraft getreten, das den rund 2,5 Millionen nicht Krankenversicherten den Zugang zur öffentlichen Krankenversorgung sichert – ein Wahlversprechen der Regierungspartei Syriza. Es räumt den nicht Versicherten, die fast ein Drittel der Bevölkerung ausmachen, das Recht auf freien Zugang zur Gesundheitsversorgung ein. Dazu zählen Menschen, die ihre Versicherung aufgrund der Finanzkrise verloren haben, Ausländer, die keine Papiere haben sowie sogenannte vulnerable Gruppen wie Minderjährige, Schwangere, Behinderte, Drogenabhängige oder Obdachlose.
Das Gesetz gewährt den nicht Versicherten im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens dieselben Rechte wie Versicherten. Bei Operationen in den öffentlichen Krankenhäusern fallen keine Zuzahlungen an, die zahnmedizinische Versorgung ist ebenso kostenfrei wie die Betreuung Schwangerer durch Hebammen. Dasselbe gilt für die Versorgung mit Arzneimitteln aus öffentlichen und privaten Apotheken. Die nicht Versicherten haben zudem einen Anspruch auf kostenlose Physiotherapie und Logopädie.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die die griechische Staatsbürgerschaft haben oder in Griechenland gemeldet sind. Ausländer, die eine medizinische Behandlung benötigen, können eine sogenannte Ausländergesundheitskarte erhalten, die ihnen den Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen sichert. Alle Personen unabhängig vom Rechtsstatus haben Anspruch auf den Zugang zur ambulanten Behandlung und die Notfallbehandlung im Krankenhaus.
Für die Krankenversicherung der Arbeitslosen hat der Staat insgesamt 340 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bereits seit 2014 regelt ein Ministerialerlass, dass Arbeitslose im Krankheitsfall Ärzte und Krankenhäuser aufsuchen können, die mit den staatlichen Krankenkassen zusammenarbeiten.
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