Haftstrafe für Holmes um zwei Jahre verkürzt

Bryan – Die Haftstrafe der wegen Betrugs verurteilten Ex-Starunternehmerin Elizabeth Holmes ist um rund zwei Jahre verkürzt worden. Nach aktuellen Angaben der US-Gefängnisverwaltung soll sie Ende 2032 freikommen – in gut neun Jahren.
Beim Haftantritt im Mai galt noch die ursprüngliche Strafe von elf Jahren und drei Monaten. Die Behörde bestätigte der Zeitung Guardian gestern, dass der Gefängnisaufenthalt verkürzt wurde, machte aber keine Angaben zu den Gründen.
Holmes war Gründerin und Chefin des Start-ups Theranos, mit dem sie Bluttests zu revolutionieren versprach. Bei Theranos reichten angeblich nur wenige Tropfen Blut auch für komplexe Tests. Holmes wurde gefeiert, Theranos erreichte in Finanzierungsrunden eine Bewertung von neun Milliarden Dollar.
Holmes wurde damit auf Papier zur Milliardärin. Doch dann stellte sich heraus, dass die Technologie nicht funktionierte.
Holmes und ihr Top-Manager Ramesh Balwani wurden wegen des Vorwurfs verurteilt, Investoren gezielt hinters Licht geführt zu haben. Sie versucht weiter, das Urteil in einem Berufungsverfahren zu kippen.
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