Ausland

Verurteilte US-Bluttest-Unter­nehmerin bleibt vorerst auf freiem Fuß

  • Donnerstag, 27. April 2023
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Nic Coury
/picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Nic Coury

San Francisco – Die zu elf Jahren Haft verurteilte frühere US-Bluttest-Unternehmerin Elizabeth Holmes bleibt vorerst auf freiem Fuß. Die 39-Jährige musste ihre Gefängnisstrafe nicht wie eigentlich vorgesehen heute antreten, nachdem ihre Anwälte vorgestern in letzter Minute einen Berufungsantrag gestellt hatten.

Sie wollen damit erreichen, dass Holmes auf freiem Fuß bleibt, bis über ihre Berufung gegen das Urteil ent­schieden wird. Ein Richter hatte dies vor zwei Wochen abgelehnt. Bis zur Prüfung des Antrags muss sie ihre Strafe nicht antreten.

Die Gründerin des Bluttestunternehmens Theranos war im Januar 2022 in vier Punkten des Betrugs an Inves­toren schuldig gesprochen und im November zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Im Dezember legten ihre Anwälte Berufung gegen das Urteil ein.

Holmes hatte Theranos 2003 im Alter von nur 19 Jahren gegründet. Das Unternehmen warb mit einer ver­meintlich revolutionären Technologie für besonders schnelle, effektive und kostengünstige Bluttests.

Die charismatische Jungunternehmerin wurde als Techpionierin gefeiert und gewann finanzkräftige Investo­ren und prominente Unterstützer wie Ex-Außenminister Henry Kissinger und den Medienmogul Rupert Mur­doch. Die 39-Jährige selbst wurde zur Milliardärin. Dann deckten Berichte des Wall Street Journal auf, dass die Bluttesttechnologie gar nicht funktionierte.

Holmes hatte stets bestritten, Investoren betrogen zu haben. Sie räumte zwar Fehler ein, beteuerte aber, an das Potenzial ihrer Technologie geglaubt zu haben. Sie machte außerdem ihren Ex-Freund und früheren Geschäftspartner Ramesh „Sunny“ Balwani für den Skandal verantwortlich. Dieser wurde ebenfalls des Betrugs schuldig gesprochen und zu knapp 13 Jahren Haft verurteilt.

afp

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