Impfpflicht in Österreich in Kraft, Lotterie verschoben

Wien – In Österreich gilt seit vorgestern mit wenigen Ausnahmen eine Coronaimpfpflicht für alle Einwohner über 18 Jahren. Es ist die strengste Regelung innerhalb der Europäischen Union. Nach einer Übergangszeit drohen Impfverweigerern Geldstrafen.
Andere europäische Länder haben bislang lediglich eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen beschlossen. In Deutschland sollen Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen ab Mitte März geimpft sein. Es wird aber seit Wochen auch über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert.
In Österreich sieht das neue Gesetz Ausnahmen für Schwangere vor und für Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie teils auch für Genesene. Alle Ungeimpften sollen demnächst ein Schreiben mit der Aufforderung bekommen, sich gegen das Virus immunisieren zu lassen. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein Zertifikat vorweisen kann, soll eine Strafverfügung erhalten.
Kontrolliert werden soll die neue Impfpflicht mit Stichproben, zum Beispiel im Rahmen von Verkehrskontrollen – aber noch nicht sofort, sondern erst von Mitte März an. Bei Verstößen drohen dann Strafen in einem verkürzten Verfahren bis zu 600 Euro, am Ende bis zu 3.600 Euro.
Österreich hat knapp neun Millionen Einwohner. Vollständig geimpft sind knapp 70 Prozent der Bevölkerung. In Deutschland liegt der Wert bei gut 74 Prozent. Vorgestern wurden weniger Neuinfektionen gemeldet als eine Woche zuvor.
Die Sieben-Tage-Inzidenz sank von 2.564,2 auf 2.536,4 Fälle pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. In Deutschland steigt dieser Wert noch. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) lag er gestern bei 1.400,8 (vorgestern: 1.388).
Die Regierung in Wien wollte ursprünglich als Anreiz eine „Impflotterie“ für alle Geimpften starten. Verlost werden sollten Gutscheine über 500 Euro, die in Geschäften, Restaurants, Hotels, Kultur- und Sporteinrichtungen eingelöst werden können.
Jeder zehnte hätte die Chance auf einen Gutschein gehabt. Das Vorhaben wurde aber zurückgestellt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunksender (ORF), der die Lotterie organisieren sollte, äußerte organisatorische und rechtliche Bedenken.
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