Ausland

Italien weitet Gesundheitspass­pflicht aus

  • Donnerstag, 30. Dezember 2021
/picture alliance, Ronchini
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Rom – In der anhaltend schlechten Pandemielage hat Italiens Regierung die Coronaregeln verschärft und gleichzeitig die Quarantänepflicht gelockert. Ab dem 10. Januar 2022 gilt unter anderem in Hotels, Kon­gresszentren, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Skiliften und auf Festen die 2G-Regel, wie der Amtssitz des italienischen Ministerpräsidenten heute mitteilte.

Die Menschen müssen für den Zutritt dort also geimpft oder genesen sein. Damit erweiterte die Regie­rung von Ministerpräsident Mario Draghi die Coronaregeln. In italienischen Medien war deshalb die Rede von einem „Lockdown für Ungeimpfte“. Die Regelungen gelten bis zum Ende des Notstandes am 31. März.

In Italien schossen die Coronainfektionszahlen in den vergangenen Tagen in die Höhe. Gestern Abend meldeten die Behörden rund 98.000 Coronaneuinfektionen und fast 150 Tote mit dem Virus binnen eines Tages. Wegen der vielen Ansteckungen und der daraus folgenden Isolationspflicht befürchteten einige Regionen, dass ihnen das Personal zum Beispiel im Schienenverkehr oder in den Krankenhäusern abhan­denkommt.

Die Regierung beschloss in dem Dekret außerdem, die vorsorgliche Quarantäne für Geimpfte und Gene­sene auszusetzen, die engen Kontakt mit einer nachweislich positiv getesteten Person hatten. Für Ge­impfte gilt das allerdings nur, wenn sie geboostert sind oder die zweite Impfung nicht länger als 120 Tage zurückliegt.

Die Menschen müssen nach dem Kontakt in jedem Fall zehn Tage lang eine FFP-2-Maske tragen. Wer Symptome zeige, muss außerdem einen PCR- oder Antigen-Schnelltest nach fünf Tagen machen. Für Ungeimpfte, die Kontakt mit einem Infizierten hatten oder sich angesteckt haben, bleibt die Quarantäne- beziehungsweise Isolationspflicht von zehn Tagen bestehen. Ein sich Freitesten ist jedoch möglich.

dpa

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