Ausland

Krankenkassen scheitern mit Vorstoß zu Änderung der Produkthaftungs­richtlinie

  • Freitag, 11. Oktober 2024
/nmann77, stock.adobe.com
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Berlin – Krankenkassen können bei fehlerhaften Produkten auch in Zukunft nicht direkt gegen Hersteller kla­gen. Ein entsprechender Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes wurde in der neuen Produkthaftungsrichtlinie der Europäischen Union, die der EU-Rat gestern gebilligt hat, nicht berücksichtigt.

Danach bleibt weiterhin nur die bisherige Möglichkeit der gesetzlichen Übertragung von Schadensersatzan­sprü­chen geschädigter Privatpersonen auf die Versicherungsträger.

Der GKV-Spitzenverband hatte gefordert, dass in der Produkthaftungsrichtlinie „aus Gründen der Rechtssicher­heit in Artikel 5 Absatz 2 und in Artikel 8 Absatz 1 ergänzend klargestellt werden sollte, dass es sich bei den geschädigten Personen sowohl um natürliche als auch um juristische Personen handeln kann.“

Diese Änderung konnte allerdings nicht durchgesetzt werden: Weiterhin sind nur Privatpersonen anspruchsbe­rechtigt; juristische Personen sind nicht in den Kreis der möglichen Anspruchsberechtigten aufgenommen worden.

Nichtsdestotrotz hat sich der AOK-Bundesverband positiv zu der neuen Produkthaftungsrichtlinie geäußert: „Die neue Richtlinie stärkt die Patientenrechte im digitalen Zeitalter und ist ein echter Fortschritt für den gesund­heit­lichen Verbraucherschutz in Europa“, sagte Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverban­des.

So wird mit der Richtlinie das Recht auf Schadensersatz infolge fehlerhafter Produkte auf digitale Produkte, Software oder KI-Systeme ausgedehnt. Zudem wird der Kreis der Haftenden im Vergleich zur alten Richtlinie erweitert.

Damit werden laut AOK-Bundesverband haftungsrechtliche Adressatenlücken geschlossen und Probleme globalisierter Lieferketten angegangen – beispielsweise, wenn Medizinprodukte aus einem Nicht-EU-Staat ohne Importeur oder über Onlineplattformen bezogen werden.

Positive Veränderungen sieht der Bundesverband auch bei der Beweispflicht. „Gut ist, dass jetzt erhebliche Beweiserleichterungen für Verbraucher vorgesehen sind“, sagte Carola Reimann. Nach der neuen Richtlinie müsse der Kläger zwar auch weiterhin den Produktfehler, den Schaden und den Ursachenzusammenhang zwischen beiden beweisen.

„Die neue Richtlinie etabliert nun aber längst überfällige Beweiserleichterungen für die Verbraucher. Wer Schadensersatz-Ansprüche geltend machen möchte, sollte damit zukünftig deutlich bessere Aussichten auf Erfolg haben“, so Reimann.

hil/sb

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