Krebsgefahr am Arbeitsplatz: EU legt neue Grenzwerte fest

Brüssel – Zum Schutz vor Krebserkrankungen am Arbeitsplatz führt die Europäische Union (EU) Grenzwerte für drei krebsverdächtige Stoffe ein oder passt sie an.
Betroffen sind Acrylnitril, das etwa in Klebstoffen und Lösungsmitteln vorkommt, Nickelverbindungen – unter anderem in vielen Industrie- und Konsumgütern vorhanden – sowie Benzol, das auch bei der Herstellung von Arzneimitteln und Kunststoffen verwendet wird und in Benzin enthalten ist.
Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich heute Morgen, wie der Rat der EU-Staaten mitteilte.
Die neuen Regeln würden das Risiko von Millionen Arbeitnehmern, krebserregenden Chemikalien ausgesetzt zu sein, reduzieren, sagte der slowenische Arbeitsminister Janez Cigler Kralj im Namen der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz den verdächtigen Stoffen möglichst nicht ausgesetzt sind.
Die EU-Kommission hatte im September 2020 vorgeschlagen, die EU-Richtlinie über Karzinogene und Mutagene – also Stoffe, die die Entstehung von Krebs begünstigen können – zu überarbeiten. Der Vorschlag war Teil des europäischen Plans zur Bekämpfung von Krebs, mit dem die Brüsseler Behörde den Kampf gegen die Krankheit angeht.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: