Ausland

Luxemburg erlaubt privaten Anbau und Konsum von Cannabis

  • Mittwoch, 28. Juni 2023
/cendeced, stock.adobe.com
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Luxemburg – Der Anbau und Konsum kleiner Cannabismengen für den Freizeitgebrauch in privater Umge­bung ist in Luxemburg künftig erlaubt. Das Parlament des Großherzogtums beschloss heute mit 38 Ja- gegen 22 Nein-Stimmen ein entsprechendes Gesetz.

Pro Haushalt dürfen vier Cannabispflanzen aus Samen angepflanzt werden. Der persönliche Konsum zu Hause wird erlaubt. In der Öffentlichkeit aber bleiben Konsum und Besitz von Cannabis verboten.

„Die Drogenpolitik, die wir seit 50 Jahren betrieben haben, war ein Misserfolg“, sagte Justizministerin Sam Tanson (Grüne) in der Abgeordnetenkammer. Mit dem Gesetz sollten die Verbraucher vor verunreinigtem Cannabis geschützt werden. Zudem wolle man den Drogenhandel bekämpfen.

Die Geldstrafe für den Besitz von Cannabis in der Öffentlichkeit wird bei einer Menge bis zu drei Gramm auf 25 bis 500 Euro reduziert. Bei mehr als drei Gramm droht ein Strafverfahren mit bis zu sechs Monaten Haft oder 2.500 Euro Geldstrafe. Das Aufziehen von vier Pflanzen pro Haushalt ist nur erlaubt, wenn diese von außen nicht sichtbar sind.

Das von der Koalitionsregierung aus Liberalen, Sozialdemokraten und Grünen eingebrachte Gesetz wurde von der oppositionellen Christlich-Sozialen Volkspartei scharf kritisiert. Weder werde der Schwarzmarkt ver­schwin­den noch werde der Konsum eingeschränkt, sagte der Abgeordnete Gilles Roth. Mit dem Gesetz verstoße Luxemburg gegen internationale Konventionen.

Die Erlaubnis zum Privatanbau und Konsum im privaten Raum soll nur „eine erste Etappe“ auf dem Weg zu einer umfassenderen Freigabe von Cannabis sein. „Im zweiten Schritt sollen staatlich kontrollierte Produk­tionsketten und ein staatlich kontrollierter Verkauf von Cannabis entwickelt werden“, sagte die Bericht­erstatterin des Justizausschusses, Josée Lorsché (Grüne).

Die von dem Liberalen Xavier Bettel geführte Regierung hatte dieses Vorgehen angekündigt, dann aber we­gen erheblicher rechtlicher Bedenken vorerst fallengelassen. Durch eine Produktion unter staatlicher Kon­trolle sollte die Qualität des Cannabis und die Menge des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol kontrolliert werden.

dpa

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