Menschliche Föten im Garten vergraben: Ärztin in Polen in Gewahrsam

Warschau – Nach dem Fund von mehr als 30 menschlichen Föten im Garten ihres früheren Wohnhauses ist in Polen eine Ärztin in Gewahrsam genommen worden.
Es bestehe der Verdacht, dass die Pathologin in ihrem ehemaligen Garten 34 Föten vergraben und für Experimente verwendet habe, erklärte ein Sprecher der örtlichen Staatsanwaltschaft gestern. Der 57-Jährigen drohen demnach bis zu zwölf Jahre Haft.
Neben Leichenschändung wird der Ärztin laut Staatsanwaltschaft zudem unsachgemäße Abfallentsorgung und die Entsorgung von Gefahrgut an einem nicht dafür vorgesehenen Ort zur Last gelegt.
Die Staatsanwaltschaft im Südosten Polens war vergangene Woche auf den Fall gestoßen, nachdem bei Bauarbeiten in dem südöstlich gelegenen Dorf Lutoryz menschliche Überreste sowie medizinischer Abfall entdeckt worden waren.
Bei einer großangelegten Durchsuchung des Geländes wurden anschließend die 34 vergrabenen Föten freigelegt. Die Ärztin wurde daraufhin am vergangenen Freitag festgenommen und für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft genommen.
Nach Verlesung der Anklagepunkte bekannte sich die Ärztin nicht schuldig. Sie gab jedoch an, „die auf ihrem Grundstück gefundenen menschlichen Föten sowie weitere medizinische Abfälle selbst dorthin gebracht und vergraben zu haben“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber Journalisten. Die Identität der Föten muss demnach noch geklärt werden. Zudem ist unklar, ob die Frau allein handelte.
Der Fall hat im traditionell katholischen Polen für viel Wirbel gesorgt. Viele Menschen fragen sich, wie die Medizinerin in dem Land mit einem der strengsten Abtreibungsgesetze Europas überhaupt an Föten gelangen konnte.
Dem Justizsprecher zufolge wurden die Föten von der Frau „für Tests“ verwendet. Demnach gibt es aber bislang keine Hinweise darauf, dass die Ärztin durch illegale Abbrüche in ihren Besitz gelangte. Der Sender Eska berichtete unter Berufung auf ungenannte Quellen, dass die Pathologin die Föten während der Coronapandemie aus dem Krankenhaus in Rzeszow entwendet habe, um zuhause Tests an ihnen vorzunehmen.
Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Nur in Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau dürfen Ärzte einen Abbruch vornehmen.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: