Ausland

Neue europaweite Richtgrenzwerte für 31 Stoffe am Arbeitsplatz

  • Mittwoch, 1. Februar 2017
Uploaded: 01.02.2017 17:02:50 by maybaum
/dpa

Brüssel – Die Europäische Kommission hat sogenannte Richtgrenzwerte für 31 Stoffe festgelegt, um die Belastung von Arbeitnehmern mit gefährlichen Chemikalien weiter zu reduzieren. Sie dienen als Referenzrahmen, an dem sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden orientieren  können. 

Im Mai vergangenen Jahres hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Richt­linie für den Schutz vor Karzinogenen und Mutagenen zu aktualisieren und neue Grenz­werte für 13 krebserregende Chemikalien am Arbeitsplatz zu setzen. Anfang dieses Jah­res hatte die Kommission außerdem in einem zweiten Vorschlag Grenzwerte für sieben weitere chemische Stoffe hinzugefügt. 

Neue Richtgrenzwerte gibt es daher jetzt unter anderem für Trichlorethylen, das bei­spiels­­weise zur Reinigung und Entfettung von Metallen verwendet wird, oder Ethylen­di­chlorid, das in bleifreiem Benzin eingesetzt wird. Weitere Grenzwerte betreffen Epi­chlor­­hy­drin und Ethylendibromid. Letzteres kommt unter anderem bei der Herstellung von Farbstoffen zum Einsatz.

Unter den 31 neuen Richtgrenzwerten befinden sich 25 für neue Stoffe und sechs für Stoffe, deren Grenzwerte aktualisiert wurden. Für Arbeitgeber und nationale Behörden sind mit den heute verabschiedeten Richtgrenzwerten keine direkten zusätzlichen Vor­schriften verbunden.

„Die Richtgrenzwerte stellen jedoch eine wichtige Orientierungshilfe für Arbeitgeber und nationale Behörden dar, um ihren Verpflichtungen unter der Richt­linie über chemische Arbeitsstoffe nachzukommen“, hieß es aus der Kommission. Die Mitgliedstaaten seien nun aufgerufen, basierend auf diesen Richtwerten verbindliche nationale Grenzwerte zu beschließen.

Die EU weist darauf hin, dass frühere Richtlinien zum Arbeitsschutz sehr erfolgreich ge­wesen seien: So sei die Zahl der tödlich am Arbeits­platz verunglückten Men­schen um fast ein Viertel zurückgegangen. Der Anteil der Arbeit­neh­mer, die arbeits­be­dingte Ge­sund­heitsprobleme meldeten, sei um fast zehn Prozent ge­sun­ken. Trotzdem sterben laut der Kommission immer noch etwa 160.000 Menschen in der EU an arbeitsbe­ding­ten Krank­hei­ten. Krebs gilt dabei als häufigste Todesursache.

hil

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