Neue europaweite Richtgrenzwerte für 31 Stoffe am Arbeitsplatz

Brüssel – Die Europäische Kommission hat sogenannte Richtgrenzwerte für 31 Stoffe festgelegt, um die Belastung von Arbeitnehmern mit gefährlichen Chemikalien weiter zu reduzieren. Sie dienen als Referenzrahmen, an dem sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Behörden orientieren können.
Im Mai vergangenen Jahres hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Richtlinie für den Schutz vor Karzinogenen und Mutagenen zu aktualisieren und neue Grenzwerte für 13 krebserregende Chemikalien am Arbeitsplatz zu setzen. Anfang dieses Jahres hatte die Kommission außerdem in einem zweiten Vorschlag Grenzwerte für sieben weitere chemische Stoffe hinzugefügt.
Neue Richtgrenzwerte gibt es daher jetzt unter anderem für Trichlorethylen, das beispielsweise zur Reinigung und Entfettung von Metallen verwendet wird, oder Ethylendichlorid, das in bleifreiem Benzin eingesetzt wird. Weitere Grenzwerte betreffen Epichlorhydrin und Ethylendibromid. Letzteres kommt unter anderem bei der Herstellung von Farbstoffen zum Einsatz.
Unter den 31 neuen Richtgrenzwerten befinden sich 25 für neue Stoffe und sechs für Stoffe, deren Grenzwerte aktualisiert wurden. Für Arbeitgeber und nationale Behörden sind mit den heute verabschiedeten Richtgrenzwerten keine direkten zusätzlichen Vorschriften verbunden.
„Die Richtgrenzwerte stellen jedoch eine wichtige Orientierungshilfe für Arbeitgeber und nationale Behörden dar, um ihren Verpflichtungen unter der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe nachzukommen“, hieß es aus der Kommission. Die Mitgliedstaaten seien nun aufgerufen, basierend auf diesen Richtwerten verbindliche nationale Grenzwerte zu beschließen.
Die EU weist darauf hin, dass frühere Richtlinien zum Arbeitsschutz sehr erfolgreich gewesen seien: So sei die Zahl der tödlich am Arbeitsplatz verunglückten Menschen um fast ein Viertel zurückgegangen. Der Anteil der Arbeitnehmer, die arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme meldeten, sei um fast zehn Prozent gesunken. Trotzdem sterben laut der Kommission immer noch etwa 160.000 Menschen in der EU an arbeitsbedingten Krankheiten. Krebs gilt dabei als häufigste Todesursache.
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