Ausland

Niederländische Ärzte gegen Sterbehilfe für Ältere mit „erfülltem Leben“

  • Donnerstag, 30. März 2017

Den Haag – Der niederländische Ärzteverband hat sich gegen einen Vorschlag der schei­denden Regierung gewandt, älteren Menschen mit einem „erfüllten Leben“ Ster­be­hilfe zu ermöglichen. „So ein radikaler Vorschlag ist nicht wünschenswert aus prakti­schen und aus prinzipiellen Gründen“, hieß es in einer gestern veröffentlichten Er­klä­rung. Der Verband warnte vor einer „Stigmatisierung des Alters“.

Die Niederlande und Belgien hatten 2002 als erste Staaten die Sterbehilfe für Schwerk­ranke legalisiert. Nach dem niederländischen Gesetz müssen mindestens zwei Ärzte be­scheinigen, dass es für den Patienten keinen vernünftigen Ausweg gibt, dass sein Lei­den unerträglich ist und keine Aussicht auf Besserung besteht.

Im Oktober legten die Ministerien für Justiz und Gesundheit ihren Reformvorschlag vor. In einem Brief an das Parlament schrieben sie, die Neuregelung solle nur für Menschen gel­ten, „die keine Möglichkeit mehr sehen, ihrem Leben eine Bedeutung zu geben, die ihr Gefühl für Unabhängigkeit verloren haben und die, etwa wegen des Verlusts eines Angehörigen, isoliert oder einsam sind“.

Der Ärzteverband kritisierte eine „Aufweichung der bisherigen gewissenhaften Praxis der Euthanasie“ und warnte davor, „das Gefühl von Verletzlichkeit bei älteren Menschen und die Stigmatisierung des Alters“ zu verstärken. Anstatt in Hilfen zum Suizid solle lieber in Maßnahmen investiert werden, damit sich ältere Menschen nicht nutzlos fühlten. Der Ver­band schickte seine Erklärung an die vier Parteien, die derzeit an den Verhandlun­gen über die Bildung einer Regierungskoalition beteiligt sind.

Die liberalkonservative VVD von Regierungschef Mark Rutte, die bei der Wahl vor zwei Wochen erneut stärkste Kraft wurde, sowie die sozialliberale D66 und die Grünen un­ter­stützen das vorgeschlagene Gesetz, während die christdemokratische Partei CDA es ab­lehnt. Allerdings hatte die CDA erklärt, die Reform der Sterbehilfe sei für sie kein Aus­schlusskriterium bei der Regierungsbildung.

afp

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