Parlament in Polen setzt Beratungen zur Lockerung des Abtreibungsrechts fort

Warschau – Rund vier Monate nach einer gescheiterten Abstimmung über eine Lockerung des strikten Abtreibungsrechts in Polen werden die Beratungen über einen entsprechenden Gesetzentwurf wieder aufgenommen.
Mit einer Mehrheit von 232 zu 216 Stimmen votierten die Abgeordneten am Freitag dafür, die Vorlage, mit der die Beihilfe zu Schwangerschaftsabbrüchen entkriminalisiert werden soll, wieder an den zuständigen Ausschuss zu überweisen. „Ein erster kleiner Schritt wurde getan“ schrieb die linke Abgeordnete Wanda Nowicka im Onlinedienst X.
Das katholisch geprägte Polen hat aktuell eines der restriktivsten Abtreibungsrechte in Europa. Der Abbruch einer Schwangerschaft ist nur möglich, wenn diese aus einer Vergewaltigung oder Inzest hervorging oder wenn das Leben und die Gesundheit der Frau gefährdet sind. Wer dabei hilft, eine Abtreibung vorzunehmen, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Polnische Frauenrechtsgruppen beklagen eine abschreckende Wirkung des gesetzlichen Verbots der Beihilfe zu Abtreibungen. Sie erklärten, Ärzte hätten Angst, Eingriffe vorzunehmen, selbst wenn es dafür rechtliche Gründe gebe.
Die Legalisierung des Abtreibungsrechts zählt zu den zentralen Wahlversprechen der Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk, die seit gut einem Jahr im Amt ist.
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