Pharmaindustrie: Vergleich kann wettbewerbswidrig sein

Luxemburg – Pharmaunternehmen dürfen nicht mit Geldzahlungen den Markteintritt von Generikaherstellern verzögern. Das kann selbst dann unzulässig sein, wenn die Gelder im Rahmen eines Vergleichs zu einem Streit um Patente fließen, wie heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Unmittelbar vor dem EU-Austritt Großbritanniens erging die Entscheidung in einem britischen Fall (Az: C-307/18).
Konkret ging es um Patente des britischen Herstellers GlaxoSmithKline (GSK) für das Antidepressivum Paroxetin. Das Hauptpatent lief 1999 aus, GSK wollte aber den Markteintritt von Generikaherstellern mit dem Hinweis auf noch laufende Nebenpatente verhindern. Schließlich kam es zu einem Vergleich: Drei Generikahersteller verzichteten vorübergehend auf den Markteintritt und erhielten dafür Geld von GSK.
Die britische Wettbewerbsbehörde wertete dies als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung und verhängte Geldbußen. Die Unternehmen klagten, das britische Gericht für Wettbewerbssachen legte den Streit dem EuGH vor.
Der entschied, dass auch ein solcher Vergleich ein Wettbewerbsverstoß sein kann, wenn er zu „spürbaren“ Einschränkungen des Wettbewerbs führt. Das sei in diesem Fall anzunehmen, weil die Generikahersteller stark genug für einen Markteintritt gewesen seien und dies auch tatsächlich vorgehabt hätten. Denn bei Arzneimitteln führe der Wettbewerb durch Generika üblicherweise zu erheblichen Preissenkungen.
Im Streitfall müssen nun die britischen Gerichte klären, ob sich die Zahlungen von GSK „nur mit dem geschäftlichen Interesse der Vertragsparteien an der Vermeidung von Leistungswettbewerb erklären lassen“.
Bei der Frage eines möglichen Missbrauchs der Marktmacht durch GSK komme es nicht auf die Ziele, sondern nur auf die Auswirkungen der Vereinbarung an. Beispielsweise liege kein unzulässiger Machtmissbrauch vor, wenn der Originalhersteller die durch die fehlende Konkurrenz entstehenden eigenen Effizienz- und Mengenvorteile an die Verbraucher weitergibt.
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