Ausland

Schweizer Mediziner: Sterbehilfe ist keine ärztliche Aufgabe

  • Freitag, 8. Juni 2018

Zürich – Der Präsident der Aerztegesellschaft des Kantons Zürich, Josef Widler, wehrt sich gegen die Lockerung der ärztlichen Suizidbeihilfe in der Schweiz. Die neuen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) brächten die Ärzte „in ein Dilemma“, sagte er dem Züricher Tagesanzeiger. Demnach dürfen Ärzte künftig auch dann Sterbehilfe leisten, wenn keine tödliche Krankheit vorliegt, sondern der Betroffene subjektiv unerträgliches Leiden empfindet. Dies widerspreche ärztlichen Standesregeln, erklärte Widler. „Wir sind der Meinung, dass Suizidbeihilfe nicht zur Aufgabe des Arztes gehört.“

Zum Suizid brauche es an sich keinen Arzt, gab der Mediziner zu bedenken. „Wer sich umbringen will, kann künftig Druck auf den Arzt machen, um ein Rezept für ein tödliches Mittel zu erhalten. Dagegen wehren wir uns.“ Die Beurteilung, ob für den Patienten ein Leiden unerträglich sei, betreffe heikles Terrain. „Die Frage lautet, was noch lebenswertes Leben ist. Das ist sehr individuell. Das soll nicht der Mediziner entscheiden müssen.“

Scharfe Kritik übte er an der Politik in der Schweiz, die bislang eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe abgelehnt habe. Das könne nicht über eine ärztliche Richtlinie passieren. „Die Politiker haben das Thema bisher gescheut wie der Teufel das Weihwasser. Die Diskussion über die Sterbehilfeorganisationen hat man ja nicht erst seit gestern.“ Generell habe die Gesellschaft ein Problem mit dem Sterben, so der Ärztepräsident. „Wir haben keine Sterbekultur mehr, empfinden Sterben als etwas Exotisches.“ Auch fehle heute bei vielen „der metaphysische Überbau“, erklärte Widler.

Die neuen Richtlinien „Umgang mit Sterben und Tod“ waren vorgstern veröffentlicht worden. Sie sollen die Regelungen von 2004 ersetzen.

kna

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