Schweizer sagen in Volksabstimmung Ja zum COVID-19-Gesetz

Zürich – Das Schweizer COVID-19-Gesetz ist per Volksabstimmung klar angenommen worden. Laut amtlichem Endergebnis stimmten 62 Prozent der Bevölkerung dafür. Die beiden ländliche Kantone Appenzell Innerrhoden und Schwyz lehnten das Gesetz ab.
Die Gemeinde Illgau in Schwyz verzeichnet den Kantonalbehörden zufolge die meisten COVID-19-Ansteckungen; 2,5 Prozent der Bevölkerung seien aktuell positiv. 84,6 Prozent stimmten gestern in Illgau mit Nein. Im Kanton Zürich stellten sich 66 Prozent hinter die Vorlage, in Basel-Stadt mehr als 70 und im Tessin 65 Prozent.
Auf dem Bundesplatz in Bern versammelten sich am Nachmittag unterlegene Gegner der Coronamaßnahmen. Schweizerfahnen wurden geschwenkt, „Freiheit“-Rufe ertönten, wie Medien von vor Ort mitteilten. Die Polizei hatte bereits am Vormittag einen Gitterzaun montiert, um das Bundeshaus vor Angriffen zu schützen.
Im Vorfeld war es in der Hauptstadt zu lautstarken und teils gewalttätigen Protestkundgebungen der Gegner schärferer Maßnahmen gekommen. Die Polizei schritt mehrmals ein. Bereits im Juni war über ein novelliertes COVID-19-Gesetz abgestimmt worden. Damals nahmen 60 Prozent die Vorlage an.
Das COVID-19-Gesetz ist seit September 2020 in Kraft. Als „dringliches Bundesgesetz“ wurde es mehrmals der aktuellen Entwicklung angepasst. Unter anderem sieht es finanzielle Verbesserungen für Unternehmen, Selbstständige und Arbeitslose vor, die wegen der Pandemie finanzielle Verluste hinnehmen mussten.
Gegen diese Anpassungen war das Instrument des Referendums ergriffen worden. Die Gegner sammelten binnen kurzer Zeit fast 190.000 Unterschriften. Sie sprechen von einem „indirekten Impfzwang“. Das sogenannte Contact Tracing führe zudem zu einer „Massenüberwachung“. Das Gegen-Referendum zielte symbolisch auf die gesamte Coronapolitik der Schweizer Regierung, des Bundesrates. Die rechtspopulistische SVP unterstützte es als einzige Partei.
Der Bundesrat stützt sich bei den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in erster Linie auf das Epidemiegesetz. Die Pflicht zum Maskentragen im öffentlichen Verkehr, die Schließung bestimmter Einrichtungen sowie das Verbot von Veranstaltungen wären auch bei einem Nein zum COVID-19-Gesetz nicht vom Tisch gewesen. Bundespräsident Guy Parmelin hatte im Vorfeld der Abstimmung erklärt, die Kritiker der Coronapolitik des Bundes würden bei einem Nein nur wenig gewinnen.
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