Streit um Kosten für Abwasserreinigung tobt vor EU-Gericht

Brüssel – Der Streit um die Kostenbeteiligung von Pharma- und Kosmetikfirmen bei der Abwasserreinigung tobt weiter. Nach Klagen mehrerer Pharmaunternehmen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EU) gegen eine Kostenübernahme wollen nun der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in den Rechtsstreit eintreten.
Konkret geht es um die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, die im Rahmen einer Anfang des Jahres in Kraft getretenen EU-Richtlinie „über die Behandlung von kommunalem Abwasser“ gilt.
Demnach müssen Pharma- und Kosmetikfirmen künftig mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für eine vertiefte Reinigung des Abwassers tragen. Durch Arzneien und Kosmetikprodukte kommen Mikroschadstoffe ins Abwasser.
Zahlreiche Pharmaunternehmen hatten deshalb Klage beim Gerichtshof der EU eingereicht und wollen die erweiterte Herstellerverantwortung streichen. Sie bekommen Rückendeckung von Pharmaverbänden.
Wie ein Gerichtssprecher bestätigte, sind 16 Nichtigkeitsklagen anhängig. Bei einer Nichtigkeitsklage werden Rechtsakte überprüft, die von den verschiedenen EU-Organen erlassen werden.
VKU und BDEW wollen nun als sogenannte Streithelfer vor Gericht das Europäische Parlament und die EU-Länder unterstützen und damit „die Wahrnehmung der Interessen der deutschen Wasserwirtschaft in dem Verfahren sicherstellen“, wie sie mitteilten. Über den Antrag muss noch entschieden werden.
Auch der deutsche Städtetag hatte sich kritisch geäußert. Wenn die Herstellerverantwortung wegfalle, landeten die höheren Reinigungskosten für Abwasser bei den Gebührenzahlerinnen und -zahlern in Städten, warnte er.
Auf der anderen Seite fürchtet etwa der Verband Pro Generika Milliardenkosten, die zu verstärkten Arzneiengpässen in Deutschland führen könnten. Da im Erstattungssystem hierzulande die Arzneimittelpreise nicht einfach erhöht werden könnten, drohe die Produktion von einigen Medikamenten unwirtschaftlich zu werden.
Besonders betroffen sei das Diabetesmedikament Metformin. Die Kommunale Abwasserrichtlinie würde zu einem Rückzug von Herstellern führen. Fast drei Millionen Patienten müssten dann auf teurere Alternativen umsteigen.
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