Ausland

Strengere Regeln für Quecksilbernutzung in der EU

  • Freitag, 13. Januar 2017

Brüssel – In der EU gelten künftig strengere Regeln für die Verwendung von Queck­silber: Das quecksilberhaltige Amalgam darf ab Juli 2018 als Zahnfüllung bei Jugend­lichen un­ter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen nicht mehr ver­wendet wer­den, wie der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments heute in Brüssel entschied.

Das silberfarbene Dentalamalgam ist nach wie vor ein weit verbreitetes Zahnfüllmittel. Die Verwendung geht nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung je­doch zurück, weil Patienten auch aus ästhetischen Gründen immer häufiger zu Kunst­stofffüllungen greifen.

Ursprünglich hatte das EU-Parlament ein komplettes Verbot von Quecksilber in der Zahn­medizin anvisiert. Die Mitgliedstaaten waren aber gegen eine komplette Verban­nung des giftigen Stoffes aus den Praxen. Der nun beschlossene Kompromiss, der zuvor zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Parlament ausgehandelt worden war, muss im März noch formal vom Parlament angenommen werden.

Auch die Industrie muss umdenken: Dem Beschluss zufolge wird auch die Verwendung von Quecksilber als Katalysator bei der Herstellung von Biodiesel in Zukunft verboten. Bereits 2013 hatten sich die 28 EU-Mitgliedstaaten der sogenannten Minamata-Konven­tion angeschlossen, nach der die Nutzung von Quecksilber so weit wie möglich minimiert werden soll.

afp

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