Telekommunikationsunternehmen müssen Standortdaten immer an 112-Notrufstellen weitergeben

Luxemburg – Telekommunikationsunternehmen müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in jedem Fall Standortdaten an 112-Notrufstellen senden. Das gelte auch dann, wenn die Anrufe von Handys ohne SIM-Karte eingingen, erklärten die Luxemburger Richter heute (Rechtssache C-417/18). Die EU-Staaten müssten die Umsetzung dieser Regelung sicherstellen.
Hintergrund ist ein Fall aus Litauen: Eine 17-Jährige wurde nach Angaben des EuGH in einem Vorort entführt, vergewaltigt und im Kofferraum eines Autos lebendig verbrannt. Während sie im Kofferraum eingesperrt war, habe sie mit einem Mobiltelefon unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 gut ein Dutzend mal um Hilfe gerufen.
Dem litauischen Notfallzentrum seien dabei aber keine Standortdaten übermittelt worden. Die Angehörigen der Jugendlichen klagten daraufhin gegen den litauischen Staat.
Die obersten EU-Richter betonten nun, dass der entsprechenden EU-Richtlinie zufolge die Standortdaten bei allen Anrufen unter der 112-Nummer übermittelt werden müssten – Notrufe von Handys ohne SIM-Karte seien davon nicht ausgenommen.
Wie präzise diese Daten sein müssten, könne dabei von Land zu Land und den jeweiligen Mobilfunknetzen verschieden sein.
In jedem Fall müsse es aber Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen möglich sein, anhand der Informationen tätig zu werden. Im konkreten Fall muss darüber nun noch die litauische Justiz entscheiden.
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