Ausland

US-Ärztinnen erhalten weniger Gehalt als ihre Kollegen

  • Dienstag, 12. Juli 2016
Uploaded: 10.04.2014 17:53:45 by mis
dpa

Boston – Auch eine Beschäftigung an einer der Top-Universitäten garantiert Ärztinnen in den USA kein gleich hohes Gehalt wie ihren männlichen Kollegen. Eine Untersuchung in JAMA Internal Medicine (2016; doi:10.1001/jamainternmed.2016.3284) kommt zu Gehaltsunterschieden von 8 Prozent, was im Jahr etwa 20.000 US-Dollar ausmacht.

Anupam Jena vom Massachusetts General Hospital konnte für ihre Untersuchung auf die Daten von 24 medizinischen Hochschulen der USA zurückgreifen. Nach dem Freedom of Information Act sind sie verpflichtet, die Gehälter ihrer Mitarbeiter offen zu legen. Die erste Analyse von fast 10.250 ärztlichen Mitarbeitern – 35 Prozent davon waren Frauen – ergab, dass die durchschnittlichen Jahresgehälter von Frauen um fast 20 Prozent niedriger waren als  die ihrer männlichen Kollegen (206.641 US-Dollar im Vergleich zu 257.947 US-Dollar).

Dieser Vergleich wäre allerdings unfair, da mehr Frauen als Männer in Teilzeit beschäftigt sind und viele in Disziplinen wie Kinderheilkunde oder Innere Medizin arbeiten, in denen die Gehälter (für Männer und Frauen) niedriger sind als in einer Reihe operativer Fächer. Auch Alter und Berufserfahrung spielen eine Rolle.

Da Frauen häufiger vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden, sind sie im Durchschnitt jünger und verfügen über weniger Berufserfahrung. Auch die Beteiligung an klinischen Studien und die Anzahl der Publikationen können in den USA das Gehalt beeinflussen. Nach Berücksichtigung dieser Faktoren „schmolz“ der Unterschied im Jahresgehalt auf 19.878 US-Dollar (227.783 im Vergleich zu 247.661 US-Dollar), was aber immer noch 8 Prozent ausmacht.

Die Ergebnisse dürften an den akademischen Zentren für Gesprächsstoff sorgen, da sich die meisten Kliniken dort zu einer Gleichbehandlung von Männern und Frauen bekennen. Im Prinzip haben Ärztinnen sogar einen Rechtsanspruch auf gleiche Bezahlung.

Dies ist seit 2009 im Lilly Ledbetter Fair Pay Act festgelegt. Das letzte Wort haben hier aber die Gerichte. Dort war die Namensgeberin des Gesetzes in der höchsten Instanz unterlegen. Lilly Ledbetter hatte von ihrem Arbeitgeber Goodyear Tire and Rubber Company das gleiche Gehalt wie ihre männlichen Kollegen verlangt. Die Richter des Supreme Courts wiesen die Klage am Ende ab.

rme

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