Ausland

US-Richter erschwert Erstattung von HIV-Präexpositions­prophylaxe

  • Donnerstag, 8. September 2022
/magann, stock.adobe.com
/magann, stock.adobe.com

Washington – Mehrere christliche Arbeitgeber in den USA dürfen ihren Beschäftigten aus religiösen Gründen eine Krankenversicherung verweigern, die die Kosten für die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) übernimmt.

Die Verpflichtung zur Kostenübernahme für die PrEP verstoße gegen das Gesetz zur Wiederherstellung der Religionsfreiheit, entschied Richter Reed O'Connor im Bundesstaat Texas.

Gegen die als Obamacare bekannte Gesundheitsreform des früheren US-Präsidenten Barack Obama hatten neben zwei Unternehmen auch mehrere Einzelpersonen geklagt. Dieses verpflichtet private Versicherer, be­stimmte, von den Gesundheitsbehörden festgelegte, vorbeugende Behandlungen zu erstatten.

Im Jahr 2020 gehörte dazu auch die PrEP. Diese Tabletten können bei einer täglichen Einnahme das HIV-In­fektionsrisiko um 99 Prozent reduzieren. Die Gesundheitsbehörden empfehlen das Medikament unter ande­rem homosexuelle Männern.

Die Kläger störten sich daran, dass die Kostenübernahme für die Tabletten gegen ihre religiöse Überzeugung verstoße. Sie seien der Ansicht, dass sie sich mitschuldig machten, „homosexuelles Verhalten zu fördern“, sagte O'Connor, der sich bereits in vorherigen Urteilen gegen Obamacare ausgesprochen hatte. Die Kläger hätten bei Verstößen gegen das Gesetz zuvor mit einer Geldstrafe von 100 Dollar pro Tag und Mitarbeiter rechnen müssen, sagte der Richter weiter.

Die demokratische Vorsitzende des US-Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, verurteilte die Entscheidung des Richters aus Texas scharf und sagte, sie komme „einer offenen Homophobie gleich“. Das Weiße Haus kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen. Es wird erwartet, dass die US-Regierung Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung