Hochschulen

10.000. Hornhautspende am Universitätsklinikum Freiburg transplantiert

  • Donnerstag, 9. Dezember 2021
Die Hornhauttransplantation ermöglicht es, korneal „Blinde“ wieder sehen zu lassen. /dpa
/dpa

Freiburg – Augenärzte der Klinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg haben ihren Patienten mittlerweile 10.000 Hornhäute transplantiert. Die Klinik wird dabei von der Lions Hornhaut­bank Baden-Württemberg unterstützt.

„Die Lions Hornhautbank Baden-Württemberg ist seit mehr als 18 Jahren ein echtes Erfolgsprojekt in der gesamten Region“, sagte Thomas Reinhard, Ärztlicher Direktor der Klinik.

Die Entwicklung mit inzwischen mehr als 10.000 Hornhautspenden seo nur dank des großen Engage­ments der Mitarbeiter der Klinik für Augenheilkunde und des Universitäts­kli­ni­kums sowie den kooperie­renden Krankenhäusern und Kliniken der Region und im Besonderen durch die finanzielle und ideelle Unterstützung des Lions Clubs, Distrikt 111 SW, möglich gewesen.

Die Bereitschaft zur Hornhautspende wird in der Regel mit den nächsten Angehörigen geklärt. Nach de­ren Zustimmung werden die Hornhäute entnommen, in der Hornhautbank qualitätsgesichert auf­bewahrt und schließlich für eine Hornhauttransplantation zur Verfügung gestellt. Seit Gründung der Lions Horn­hautbank Baden-Württemberg im Jahr 2003 haben sich mehr als 5.000 Menschen zu einer Hornhaut­spende bereit erklärt.

Laut der Klinik ist es von großer Bedeutung, dass sich die Bevölkerung zu Lebzeiten bereits mit dem The­ma Hornhautspende auseinandersetzt, damit im Todesfall der eigene Wille bekannt ist. „Dabei kommt nahezu jeder Mensch für eine Hornhautspende infrage und die Hornhäute können auch noch ein bis zwei Tage nach dem Tod entnommen werden“, so Reinhard.

Für die Region Südbaden existiert ein Register für die Augenhornhautspende. Hier kann sich jede voll geschäftsfähige Person aufnehmen lassen und eine Absichtserklärung hinterlegen, ob nach dem Tode eine Hornhautspende erfolgen soll oder nicht.

„Den Angehörigen wird durch den Eintrag im Spender­register die Entscheidung erleichtert, da der Ver­storbene seine grundsätzliche Spendebereitschaft – oder die grundsätzliche Ablehnung einer Horn­hautspende – zuvor einmal schriftlich erklärt hatte“, hieß es aus der Klinik.

hil

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