Bundesärztekammer novelliert Richtlinie zu Spenderhornhäuten

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die aus dem Jahr 2014 stammende Richtlinie zur Gewinnung von Spenderhornhäuten und zum Führen einer Augenhornhautbank erneuert. Unter anderem überarbeiteten die Experten des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK die Regelungen für die im Rahmen der Entnahme durchzuführenden Testverfahren für Spenderhornhäute – die Tupferprobe.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte laut BÄK seinerzeit sein nach dem Transplantationsgesetz notwendiges Einvernehmen zu der Richtlinie davon abhängig gemacht, dass die Tupferprobe Bestandteil der Augenhornhaut-Richtlinie wird, auch wenn zuvor in einer mehrjährigen Expertendiskussion deutlich geworden war, dass für diese – auch international nicht angewandte – Testung keine wissenschaftliche Evidenz bestand.
Augenärzte hatten demnach bereits kurz nach Inkrafttreten der Richtlinie beklagt, dass es durch die international nicht durchgeführte Tupferprobe zu Importschwierigkeiten für Spenderhornhäute kommt. Dies ist der BÄK zufolge problematisch, weil es in Deutschland an Augenhornhautspenden mangelt und Augenhornhäute aus dem Ausland importiert werden müssen.
Im Zuge der Novellierung wurde die Tupferprobe nach sorgfältiger Auswertung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft in Abstimmung mit den Vertretern des PEI gestrichen, wie es heute hieß. Weitere Änderungen in der fortgeschriebenen Richtlinie beziehen sich auf die Konservierung des Hornhauttransplantats sowie auf Vorgaben für Notfalltransplantate.
Die Augenhornhauttransplantation ist die weltweit häufigste Transplantation beim Menschen. Allein in Deutschland existieren 27 Hornhautbanken, in denen die Gewebe geprüft und konserviert werden. Ärzte nehmen laut BÄK bundesweit jährlich rund 7.000 solcher Transplantationen vor. Grund für die Häufigkeit des Eingriffs ist, dass sich der Verlust der Sehkraft durch eine Beschädigung oder Trübung der Augenhornhaut meist nur durch die Transplantation der Augenhornhaut eines Verstorbenen behandeln lässt.
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