Ärzteschaft

Bundesärztekammer novelliert Richtlinie zu Spenderhornhäuten

  • Donnerstag, 15. Februar 2018
/DGFG
Augenhornhaut/DGFG

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die aus dem Jahr 2014 stammende Richtlinie zur Gewinnung von Spenderhornhäuten und zum Führen einer Augenhornhautbank erneuert. Unter anderem überarbeiteten die Experten des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK die Regelungen für die im Rahmen der Entnahme durchzuführenden Testverfahren für Spenderhornhäute – die Tupferprobe.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte laut BÄK seinerzeit sein nach dem Transplanta­tionsgesetz notwendiges Einvernehmen zu der Richtlinie davon abhängig gemacht, dass die Tupferprobe Bestandteil der Augenhornhaut-Richtlinie wird, auch wenn zuvor in einer mehrjährigen Expertendiskussion deutlich geworden war, dass für diese – auch international nicht angewandte – Testung keine wissenschaftliche Evidenz bestand.

Augenärzte hatten demnach bereits kurz nach Inkrafttreten der Richtlinie beklagt, dass es durch die international nicht durchgeführte Tupferprobe zu Importschwierigkeiten für Spenderhornhäute kommt. Dies ist der BÄK zufolge problematisch, weil es in Deutschland an Augenhornhautspenden mangelt und Augenhornhäute aus dem Ausland importiert werden müssen.

Im Zuge der Novellierung wurde die Tupferprobe nach sorgfältiger Auswertung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft in Abstimmung mit den Vertretern des PEI gestrichen, wie es heute hieß. Weitere Änderungen in der fortgeschriebenen Richtlinie beziehen sich auf die Konservierung des Hornhauttransplantats sowie auf Vorgaben für Notfalltransplantate.

Die Augenhornhauttransplantation ist die weltweit häufigste Transplantation beim Menschen. Allein in Deutschland existieren 27 Hornhautbanken, in denen die Gewebe geprüft und konserviert werden. Ärzte nehmen laut BÄK bundesweit jährlich rund 7.000 solcher Transplantationen vor. Grund für die Häufigkeit des Eingriffs ist, dass sich der Verlust der Sehkraft durch eine Beschädigung oder Trübung der Augenhornhaut meist nur durch die Transplantation der Augenhornhaut eines Verstorbenen behandeln lässt.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung