Hochschulen

Bafög-Reform: Mehr Geld für mehr Studierende

  • Freitag, 17. Mai 2019
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Berlin – Ab dem bevorstehenden Wintersemester sollen mehr Studierende über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) als bisher gefördert werden. Sie sollen darüber hinaus mehr Geld erhalten. Der Bundestag verabschiedete gestern eine ent­sprechende Novelle. Ziel ist es, das Fördergeld wieder attraktiver machen. Die Zahl der Empfänger ist seit Jahren rückläufig. SPD-Chefin Andrea Nahles sprach bereits vorgestern von der „größten Bafög-Reform seit Jahrzehnten“.

Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) soll der Förderungs­höchst­satz um mehr als 17 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig 861 Euro monat­lich steigen. Auch die Bedarfssätze will die Regierung erhöhen – 2019 um fünf, 2020 um weitere zwei Prozent. In den Städten explodieren die Mietkosten, gerade an Hoch­schulstandorten. Darauf will die Große Koalition mit einem höheren Wohnzuschlag reagieren. Wer nicht bei seinen Eltern wohnt, kann statt 250 künftig 325 Euro kassie­ren.

Viele Studierende beantragen kein Bafög, weil die Einkommen ihrer Eltern über den bestehenden Freibeträgen liegen. Jetzt werden diese in drei Staffelungen angehoben – 2019 um sieben, 2020 um drei und 2021 um sechs Prozent. Damit können auch solche Studenten gefördert werden, deren Eltern bislang zu viel für eine Förderung verdient haben.

Seit 2015 müssen Studenten einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag an ihre gesetz­liche Krankenversicherung abführen. Das Bafög soll dies nach der Reform berücksich­tigen: So steigt der Krankenversicherungszuschlag von 71 auf 84 Euro, der Pflegever­sicherungszuschlag von 15 auf 25 Euro. Wer älter ist als 30 Jahre und deshalb nicht mehr die vergünstigten Beiträge in der studentischen Krankenversicherung genießt, erhält einen höheren Zuschlag. Für die Krankenversicherung beträgt er 155 Euro, für die Pflegeversicherung 34 Euro.

Viele Studenten nehmen kein Bafög in Anspruch, weil sie befürchten, sich mit dem Darlehen langfristig zu verschulden. Das BMBF will das Fördergeld attraktiver machen und reagiert mit einer neuen Rückzahlungsgrenze: Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist künftig schuldenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Darlehen ursprünglich war und ob der Studierende wegen geringen Einkommens weniger als die Regelrate von 130 Euro monatlich zurückgezahlt hat. Bisher gilt als schuldenfrei, wer 10.000 Euro zurückgezahlt hat.

afp

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