Bundesärztekammer befürwortet ICD-Code für weibliche Genitalverstümmlung
Berlin – Die weibliche Genitalverstümmelung sollte eine Kodierung im medizinischen Diagnoseschlüssel (ICD-10) erhalten. Das befürwortet die Bundesärztekammer (BÄK) und unterstützt eine entsprechende Initiative der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. „Mit einem eigenen Diagnoseschlüssel können Ärzte endlich eine klare diagnostische und damit auch therapeutische Zuordnung treffen“, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der BÄK, Ulrich Clever.
Bislang sind die medizinischen Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung im deutschen ICD nicht erfasst. Ärzte umrissen die diagnostischen Angaben durch symptomatische Codes. Terre des Femmes hat deshalb beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) die Einführung eines ICD-10-Diagnoseschlüssels weibliche Genitalverstümmelung (female genital mutilation) beantragt.
„Mit der ICD-Kodifizierung wird auch klargestellt, dass die Krankenkassen notwendige Behandlungen für die betroffenen Frauen ausnahmslos übernehmen“, so Clever. Hinsichtlich der Vergütung gebe es eine bessere Akzeptanz und mehr Transparenz, da Ärzte nicht mehr analog abrechnen müssten.
Die BÄK wies gleichzeitig auf ihre „Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung“ hin. Die Empfehlungen sind Bestandteil der Facharztweiterbildung und der Fortbildung in der Gynäkologie.
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