Weibliche Genitalverstümmelung wird härter bestraft
Berlin – Die Verstümmelung weiblicher Genitalien soll zukünftig mit Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren geahndet werden. Das hat der Bundestag gestern in einem entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die weibliche Genitalverstümmelung wird damit zu einem eigenen Straftatbestand. Für minderschwere Fälle beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre. Auch die Verjährungsregelung wurde angepasst.
„Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwerwiegende und durch nichts zu rechtfertigende Menschenrechtsverletzung“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff. Davon betroffen seien zwar hauptsächlich Mädchen und Frauen in bestimmten Regionen Afrikas, Asiens und Südamerikas.
„Nach Schätzungen leben aber auch in Deutschland knapp 24.000 Betroffene und etwa 6.000 Mädchen und Frauen, die von einer Genitalverstümmelung bedroht sind“, so Voßhoff. Der Gesetzgeber sei in der Pflicht, diese gefährdeten Mädchen und Frauen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. „Die Koalition geht mit dieser neuen Vorschrift im Strafgesetzbuch, mit höheren Freiheitstrafen von bis zu 15 Jahren und verbesserten Rechten für die Opfer konsequent gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien vor“, verwies die Sprecherin.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Ute Granold betonte unterdessen, dass der Gesetzentwurf auch die Rechte der Opfer einer Genitalverstümmelung im Ermittlungs- und Strafverfahren stärke. „Sie können sich dem Prozess gegen den Täter als Nebenklägerin anschließen und haben frühzeitig Anspruch auf Bestellung eines kostenlosen anwaltlichen Beistands“, so Granold.
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