Das BAföG steigt

Bonn/Berlin – BAföG-berechtigte Schüler und Studierende können sich freuen. Ab dem nächsten Schuljahr beziehungsweise Wintersemester profitieren sie von der Reform des 25. sogenannten BAföG-Änderungsgesetzes, das am 1. August in Kraft tritt. Mit einer Erhöhung der Bedarfssätze und der Einkommensfreibeträge um jeweils sieben Prozent werden die Förderbeträge steigen. Außerdem werden rund 110.000 zusätzliche Schüler beziehungsweise Studierende die Förderung erhalten.
„Die Bundesregierung sorgt mit dem BAföG für mehr Bildungsgerechtigkeit und eröffnet Bildungschancen. Wir haben ein modernes BAföG geschaffen, das auf die Anforderungen in der Lebens- und Ausbildungswirklichkeit von heute eingeht“, kommentierte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) die Neuerungen.
Als weitere Änderung erhalten Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, bis zu 250 Euro Wohnzuschlag. Die Kinderbetreuungszuschläge erhöhen sich auf 130 Euro pro Kind, die bisherige Staffelung nach Anzahl der Kinder entfällt. Außerdem können Auszubildende nun bis zu 7.500 Euro Vermögen besitzen, ohne dass es in die Berechnung des BAföG-Betrags einfließt. Gleiches gilt für Einkünfte aus einem Minijob von bis zu 450 Euro pro Monat.
Das gesamte Reformpaket kostet den Bund jährlich 825 Millionen Euro.
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