DFG und Birbaumer beenden Rechtsstreit durch Vergleich

Bonn/Tübingen – Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Tübinger Hirnforscher Niels Birbaumer ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen Birbaumer in mehreren Stellen zweier Studien blieben aber bestehen, sagte ein DFG-Sprecher heute in Bonn.
Allerdings verkürze sich die Dauer der Sperre, nach der Birbaumer keine Anträge bei der DFG stellen und nicht mehr als Gutachter tätig sein darf, um gut eineinhalb Jahre. Die Maßnahmen gegen Birbaumer enden somit am 1. Januar 2023. Birbaumer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Universität Tübingen, der Birbaumer angehört, wollte sich nicht äußern.
Mit einer Forschergruppe hatte Birbaumer 2014 Untersuchungen an Patienten mit ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) durchgeführt. Die vollständig gelähmten und sprachunfähigen Menschen sollten Fragen in Gedanken beantworten, während die Wissenschaftler mit einer Kopfhaube und Computern ihre Hirnaktivität maßen. Laut Birbaumer ist auf diese Weise eine Kommunikation möglich. Die Ergebnisse veröffentlichte er im Fachmagazin Plos Biology.
Mehrere Untersuchungen konnten Vorwürfe gegen die Studie nicht entkräften, unter anderem hatte eine Kommission der Universität Tübingen Birbaumer Datenverfälschung attestiert. Die DFG leitete gesonderte Untersuchungen ein, weil sie Birbaumers Studie mit Fördergeldern unterstützt hatte.
Nach diesen DFG-Untersuchungen wurden die Tests nur unvollständig per Video aufgezeichnet. Zudem wurden Daten einzelner Patienten nur summarisch und nicht aufgeschlüsselt ausgewertet. Birbaumer selbst hatte anfangs seine Forschungen verteidigt und die Vorwürfe zurückgewiesen. Später räumte er „Unzulänglichkeiten bei der Publikation“ ein.
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