Hochschulen

DFG und Birbaumer beenden Rechtsstreit durch Vergleich

  • Dienstag, 5. April 2022
Der Tübinger Hirnforscher Niels Birbaumer. /picture alliance, Christoph Schmidt
Der Tübinger Hirnforscher Niels Birbaumer. /picture alliance, Christoph Schmidt

Bonn/Tübingen – Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und dem Tübinger Hirnforscher Niels Birbaumer ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die Vorwürfe wissen­schaftlichen Fehlverhaltens gegen Birbaumer in mehreren Stellen zweier Studien blieben aber bestehen, sagte ein DFG-Sprecher heute in Bonn.

Allerdings verkürze sich die Dauer der Sperre, nach der Birbaumer keine Anträge bei der DFG stellen und nicht mehr als Gutachter tätig sein darf, um gut eineinhalb Jahre. Die Maßnahmen gegen Birbaumer en­den somit am 1. Januar 2023. Birbaumer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die Universität Tübingen, der Birbaumer angehört, wollte sich nicht äußern.

Mit einer Forschergruppe hatte Birbaumer 2014 Untersuchungen an Patienten mit ALS (Amyotrophe Late­ralsklerose) durchgeführt. Die vollständig gelähmten und sprachunfähigen Men­schen sollten Fragen in Gedanken beantworten, während die Wissenschaftler mit einer Kopfhaube und Computern ihre Hirn­aktivität maßen. Laut Birbaumer ist auf diese Weise eine Kommunikation möglich. Die Ergebnisse ver­öffentlichte er im Fachmagazin Plos Biology.

Mehrere Untersuchungen konnten Vorwürfe gegen die Studie nicht entkräften, unter anderem hatte eine Kommission der Universität Tübingen Birbaumer Datenverfälschung attestiert. Die DFG leitete geson­derte Untersuchungen ein, weil sie Birbaumers Studie mit Fördergeldern unter­stützt hatte.

Nach diesen DFG-Untersuchungen wurden die Tests nur unvollständig per Video aufgezeich­net. Zudem wurden Daten einzelner Patienten nur summarisch und nicht aufgeschlüsselt ausgewertet. Birbaumer selbst hatte anfangs seine Forschungen verteidigt und die Vorwürfe zurückgewiesen. Später räumte er „Unzulänglichkeiten bei der Publikation“ ein.

dpa

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