Finanzhilfen für verschobene Forschung

Berlin – Während die COVID-19-relevante Forschung derzeit mit umfassenden Fördermitteln ausgestattet wird, liegen viele andere Forschungsprojekte auf Eis. Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sich nun auf eine Sonderförderung von mindestens 175 Millionen Euro für die momentan eingeschränkten Projekte verständigt, teilte die Organisation heute mit.
„Die Coronapandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlossenen Maßnahmen führen auch in vielen Forschungsprojekten unvermeidlich zu Einschränkungen und Verzögerungen“, sagte die DFG-Präsidentin Katja Becker. Die Zusatzförderung solle den beteiligten Wissenschaftlern, Doktoranden und Stipendiaten die „notwendige zusätzliche Sicherheit für den erfolgreichen Fortgang ihrer Arbeit“ geben, erklärte sie.
Das neue Finanzierungsangebot richtet sich an Forschungsprojekte, deren Förderung zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2021 endet. Einzeln geförderte Projektgruppen könnten demnach „für drei Monate bis zu 80 Prozent der Mittel beantragen, die ihnen während der Förderung durchschnittlich für dieselbe Zeit bewilligt worden waren“, so die DFG. Diese Regel gelte für den Großteil der mehr als 30.000 DFG-einzelgeförderten Projekte.
Forschungsarbeiten, die im Rahmen größerer Verbünde gefördert werden, können eine Fortsetzung der Finanzierung beantragen. Ist ihnen dies nicht möglich und endet ihre Förderperiode zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 30. Juni 2021, könnten sie eine pauschale Finanzhilfe erhalten. Die DFG spricht hier von exakt 80 Prozent der im Durchschnitt für diese Zeitspanne bewilligten Mittel für drei Monate.
Graduiertenkollegs können darüber hinaus die Vertragslaufzeit für ihre Doktoranden von 36 auf bis zu 48 Monate verlängern. Falls die bislang bewilligten Mittel dafür nicht ausreichen, können für jeden Doktoranden zusätzlich bis zu drei Stipendienmonatszahlungen beantragt werden. Stipendien außerhalb der Forschungsverbünde und bei DFG-Fellows werden zudem um drei Monate verlängert.
Außerdem können alle Projekte die Stornierungskosten für Veranstaltungen, die aufgrund der Pandemie abgesagt wurden, als Projektausgaben anrechnen. Wird eine Veranstaltung bis zum Herbst 2021 nachgeholt, könne die ursprüngliche Bewilligungssumme durch die Stornierungskosten ergänzt werden.
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