Hochschulen

Finanzhilfen für verschobene Forschung

  • Mittwoch, 20. Mai 2020
/picture alliance
/picture alliance

Berlin – Während die COVID-19-relevante Forschung derzeit mit umfassenden Förder­mitteln ausgestattet wird, liegen viele andere Forschungsprojekte auf Eis. Der Hauptaus­schuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat sich nun auf eine Sonderför­de­rung von mindestens 175 Millionen Euro für die momentan eingeschränkten Projekte ver­ständigt, teilte die Organisation heute mit.

„Die Coronapandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlossenen Maßnahmen führen auch in vielen Forschungsprojekten unvermeidlich zu Einschränkungen und Verzö­gerun­gen“, sagte die DFG-Präsidentin Katja Becker. Die Zusatzförderung solle den beteiligten Wissenschaftlern, Doktoranden und Stipendiaten die „notwendige zusätzliche Sicherheit für den erfolgreichen Fortgang ihrer Arbeit“ geben, erklärte sie.

Das neue Finanzierungsangebot richtet sich an Forschungsprojekte, deren Förderung zwi­schen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2021 endet. Einzeln geförderte Projektgruppen könnten demnach „für drei Monate bis zu 80 Prozent der Mittel beantragen, die ihnen während der Förderung durchschnittlich für dieselbe Zeit bewilligt worden waren“, so die DFG. Diese Regel gelte für den Großteil der mehr als 30.000 DFG-einzelgeförderten Pro­jekte.

Forschungsarbeiten, die im Rahmen größerer Verbünde gefördert werden, können eine Fortsetzung der Finanzierung beantragen. Ist ihnen dies nicht möglich und endet ihre För­derperiode zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 30. Juni 2021, könnten sie eine pau­schale Finanzhilfe erhalten. Die DFG spricht hier von exakt 80 Prozent der im Durch­schnitt für diese Zeitspanne bewilligten Mittel für drei Monate.

Graduiertenkollegs können darüber hinaus die Vertragslaufzeit für ihre Doktoranden von 36 auf bis zu 48 Monate verlängern. Falls die bislang bewilligten Mittel dafür nicht aus­reichen, können für jeden Doktoranden zusätzlich bis zu drei Stipendienmonats­zahlun­gen beantragt werden. Stipendien außerhalb der Forschungsverbünde und bei DFG-Fellows werden zudem um drei Monate verlängert.

Außerdem können alle Projekte die Stornierungskosten für Veranstaltungen, die aufgrund der Pandemie abgesagt wurden, als Projektausgaben anrechnen. Wird eine Veranstaltung bis zum Herbst 2021 nachgeholt, könne die ursprüngliche Bewilligungs­summe durch die Stornierungskosten ergänzt werden.

jff

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung